Steuern & Zoll

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine auf den Gewerbeertrag bezogene Gemeindesteuer, an deren Aufkommen auch Bund und Länder beteiligt sind.

Die Gewerbesteuer ist die bedeutendste Einnahmequelle der Gemeinde, die der Erfüllung ihrer Aufgaben dient. Das Steueraufkommen steht grundsätzlich der Gemeinde zu; Bund und Länder sind hieran jedoch durch die Gewerbesteuerumlage beteiligt. Zum Ausgleich erhält die Gemeinde einen Anteil an der Einkommen-, Lohn- und Umsatzsteuer.

Benötigte Unterlagen

  • betriebswirtschaftliche Auswertung des laufenden Jahres
  • Prognose zum voraussichtlichen Jahresergebnis
  • ggfs. Kopie einer beim Finanzamt eingereichten Steuererklärung

Weiterführende Informationen

Prozess

  • Die erstmalige Festsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen können Sie online einreichen.
  • Anpassung von Gewerbesteuervorauszahlungen - schriftlich (zukünftig werden wir auch hierfür ein Online-Formular zur Verfügung stellen).

FAQ

Wie kann ich ein Gewerbe an-, ab- oder ummelden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Dienstleistungsseite: https://service.krefeld.de/node/33

Wie wird die Berechnungsgrundlage festgestellt?

Die Besteuerungsgrundlagen werden auf Basis von Steuererklärungen der Steuerpflichtigen durch das zuständige Finanzamt festgestellt. Die Gewerbesteuer wird aufgrund des Steuermessbetrages mit dem Hebesatz der Gemeinde festgesetzt und erhoben.

Wie hoch ist der Gewerbesteuerhebesatz?

Der örtliche Hebesatz ist durch die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2015 bestimmt, die durch den Rat der Stadt Krefeld beschlossen wurde. Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Krefeld beträgt zur Zeit

480 %

Die Entwicklung des Gewerbesteuerhebesatzes für die Stadt Krefeld seit 1980 entnehmen Sie bitte der Tabelle, welche Ihnen im Bereich Download zur Verfügung steht.

Kann ich einen Wiederspruch erheben?

Zum 01.01.2016 wurde das Widerspruchsverfahren für kommunale Steuern und Abgaben wieder eingeführt. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt gegen einen Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Fachbereich 21 als Steuerbehörde der Stadt Krefeld Widerspruch erhoben werden kann.

Wichtig: Die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens ist also ab dem 01.01.2016 wieder Voraussetzung für die Erhebung einer eventuellen Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage beim Erlass oder der Ablehnung von Verwaltungsakten (Bescheiden).

Wer fordert die Gewerbesteuervorauszahlung an?

Die Zahlungen zur Gewerbesteuer werden durch einen Steuerbescheid der Stadt angefordert. Da die endgültige Festsetzung, der für das Kalenderjahr zu zahlenden Gewerbesteuer wegen der Abhängigkeit der Steuerbemessungsgrundlagen vom einkommensteuerpflichtigen Gewinn, erst nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres stattfindet, sind die Gewerbetreibenden verpflichtet Zahlungen für Vorauszahlungszwecke zu leisten.

Die Vorauszahlungen werden je zu einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Kalenderjahres fällig.

Der Gewerbesteuervorauszahlungsbescheid hat Dauerwirkung, dass heißt die Festsetzung der Vorauszahlungen, insbesondere für kommende Jahre, gilt bis zur Bekanntgabe einer geänderten Festsetzung / eines geänderten Gewerbesteuerbescheides.

Wie wird die Festsetzung der Gewerbesteuervorauszahlung erstmalig festgesetzt?

Gleichzeitig mit der Gewerbeanmeldung ist zu überprüfen, ob Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zu entrichten sind. Eine Hilfestellung liefert ein Fragebogen zur erstmaligen Festsetzung von Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Dieser Fragebogen steht Ihnen ebenfalls im Bereich Download zur Verfügung.

Kann man die Gewerbesteuervorauszahlung ändern lassen?

Sobald zu erkennen ist, dass sich für das laufende Jahr voraussichtlich ein höherer Gewinn ergibt, wird in Ihrem eigenen Interesse empfohlen, die Vorauszahlung entsprechend anzupassen, um Nachzahlungen in den Folgejahren zu vermeiden.

Die Anträge auf Änderung der Vorauszahlungen der Einkommensteuer und Kapitalertragssteuer sind beim Finanzamt schriftlich zu stellen.

Es ist ratsam, mit gleichem Schreiben einen Antrag auf Erlass bzw. Änderung des Gewerbesteuermessbetrages für Vorauszahlungszwecke zu beantragen.

Das Finanzamt kann für Zwecke der Gewerbesteuervorauszahlungen daraufhin den einheitlichen Steuermessbetrag festsetzen, der sich voraussichtlich für den laufenden oder vorangegangenen Erhebungszeitraum ergeben wird.

An diesen Grundlagenbescheid ist die Stadt Krefeld bei der Festsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen gebunden.

Anpassungen von Vorauszahlungen, die auf Grund eines vom Finanzamt erlassenen Gewerbesteuermessbescheides für Vorauszahlungszwecke festgesetzt wurden, können durch die Stadt Krefeld erst nach Erlass eines geänderten Bescheides des Finanzamtes erfolgen, da sie an den Grundlagenbescheid gebunden ist.

Was passiert bei rückständigen Gewerbesteuerbeträgen?

Aufgrund eines Beschlusses des Unterausschusses für Steuerfragen des Stadtrates aus dem Jahre 2011 wird die Verwaltung bei rückständiger Gewerbesteuer die Prüfungen auf Einleitung von Gewerbeuntersagungsverfahren intensivieren.

Steuerpflichtigen mit bereits bestehenden oder drohenden Rückständen wird angeraten, sich frühzeitig mit dem Fachbereich 21 in Verbindung zu setzen.

Wann findet eine Vollverzinsung statt?

Wird eine Gewerbesteuerveranlagung später als 15 Monate nach Ende des Erhebungszeitraumes durchgeführt - gleichgültig aus welchem Grund - wird der Unterschiedsbetrag verzinst.

Die Festsetzung der Zinsen erfolgt nach den Vorschriften der Paragraphen 233 a fortfolgende der Abgabenordnung. Hiernach werden die zu verzinsenden Beträge zuvor auf den nächsten durch 50,00 Euro teilbaren Betrag abgerundet. Verzinst werden nur volle Monate. Der Zinslauf beginnt jeweils 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.

Kann ich ein SEPA-Lastschriftverfahren erteilen?

Die Finanzbuchhaltung der Stadt Krefeld bietet Ihnen zur Abwicklung Ihrer Zahlungen die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren an. Näheres hierzu finden Sie auf der Informationsseite: https://service.krefeld.de/service/einzahlungsmoeglichkeiten

Welche Konten hat die Finanzbuchhaltung?

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE50ZZZ00000162611

Sparkasse Krefeld
IBAN: DE83 3205 0000 0000 301291
BIC: SPKRDE33XXX

Sparkasse Krefeld
IBAN: DE84 3205 0000 0000 310003
BIC: SPKRDE33XXX

Volksbank Krefeld eG
IBAN: DE48 3206 0362 0000 002151
BIC: GENODED1HTK

Kontaktinformationen

Sofern Sie Fragen zur Veranlagung der Gewerbesteuer haben, werden Ihnen die nachstehenden Ansprechpersonen gerne behilflich sein:

Ihr Kassenzeichen beginnt mit:Name:Rufnummer:
013 1… 
013 2… 
013 3… 
013 4… 
013 6… 
013 7…
Frau Walter0 21 51 / 86-1874
013 5…Frau Kaltenbach0 21 51 / 86-1709
013 8…Frau Wallrath0 21 51 / 86-1735
013 9…Herr Hellermann0 21 51 / 86-1731
013 2… 
013 4…
Frau Ramers0 21 51 / 86-1732
013 5… 
013 8…
Herr Steingans0 21 51 / 86-1733
013 1… 
013 3… 
013 6… 
013 7… 
013 9…
Herr Schütz0 21 51 / 86-1829
  Fax: 0 21 51 / 86-174

Verantwortlichkeit

Gewerbesteuer 0 21 51 / 86-0
gewerbesteuer@krefeld.de

Petersstraße 9, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Sonntag: Geschlossen
Montag: Geschlossen
Dienstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
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