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Europäische Institutionen

Europäischer Rat

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Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungsoberhäuptern der Mitgliedstaaten sowie der Präsidentin beziehungsweise dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Der Europäische Rat legt die Leitlinien und Ziele der europäischen Politik fest. Die Abstimmungen im Europäischen Rat erfolgen in der Regel einstimmig. Nur bestimmte ausführende Entscheidungen werden nach dem Mehrheitsprinzip getroffen. Der Europäische Rat versammelt sich mindestens viermal im Jahr und tagt generell in Brüssel.

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Europäisches Parlament

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Das Europäische Parlament ist der zweite Teil der EU-Gesetzgebung. Es wird seit 1979 alle fünf Jahre bei der Europawahl direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt und repräsentiert daher die europäische Bevölkerung. Das Europäische Parlament hat zwei Tagungsstätten, eine in Brüssel und eine zweite in Straßburg. Den Vorsitz führen die Präsidentin beziehungsweise der Präsident des Europäischen Parlamentes und seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die vierzehn Vizepräsidentinnen beziehungsweise Vizepräsidenten. Gemeinsam bilden sie das Präsidium.

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Europäische Kommission

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Die Europäische Kommission ist das ausführende Organ der Europäischen Union. Sie ist auch an der Gesetzgebung beteiligt. Sie schlägt demnach Rechtsakte vor. Parlament und Rat können diese Vorschläge hinterher jedoch frei abändern. Die Kommission kümmert sich um die korrekte Ausführung der europäischen Rechtsakte, die Umsetzung des Haushalts und der beschlossenen Programme. Die Überwachung der Einhaltung des Europarechts gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Europäischen Kommission. Sie erstattet gegebenenfalls Klage vor den Gerichten der Europäischen Union. Auf internationaler Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus. Dabei vertritt die Kommission beispielsweise die Europäische Union in der Welthandelsorganisation. Die Europäische Kommission besteht aus den Kommissionsmitgliedern, eines aus jedem EU-Mitgliedstaat. Die Kommission hat eine eigene Verwaltung. Diese ist mit ungefähr 32.000 Beamtinnen und Beamten deutlich kleiner als die Verwaltung eines Mitgliedstaates. Daneben gibt es eine Vielzahl von Europäischen Agenturen, die Spezialaufgaben wahrnehmen. Eine besondere Funktion nimmt die Hohe Vertreterin beziehungsweise der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik ein. Diese Person ist sowohl Mitglied der Europäischen Kommission als auch Vorsitzende beziehungsweise Vorsitzender im Rat für Auswärtige Angelegenheiten.

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Rat der Europäischen Union

Logo des Rates der europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat genannt) ist eines der zwei Gesetzgebungsorgane der EU. Er besteht aus den jeweiligen Fachministerinnen und Fachministern der nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten und beschließt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament die entscheidenden Rechtsakte (Richtlinien, Verordnungen, Beschlüsse). Der Rat der Europäischen Union trifft alleinige, einstimmige Entscheidungen in den Bereichen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, sowie in bestimmten Feldern der Handels- und der Sozialpolitik. Der Vorsitz im Rat wechselt halbjährlich zwischen den Mitgliedstaaten. Eine Ausnahme ist die Hohe Vertreterin beziehungsweise der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik.

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Europäische Zentralbank

Logo der Europäischen Zentralbank

Die Europäische Zentralbank bestimmt die Geldpolitik in den Euro-Ländern. Die Bank ist dabei politisch unabhängig. Ihre Aufgabe ist die Umsetzung der festgelegten Ziele der Währungspolitik. Hierzu gehört insbesondere die Wahrung der Preisstabilität. Im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken legt die Europäische Zentralbank für den Euroraum die Leitzinsen fest.

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Gerichtshof der Europäischen Union

Als Gerichtshof der Europäischen Union wird das gesamte Gerichtssystem der Europäischen Union bezeichnet. Es hat seinen Sitz in Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof ist das oberste Gericht der Europäischen Union. Es besteht aus mindestens je einer Richterin beziehungsweise einem Richter pro Mitgliedstaat und wird zusätzlich von mindestens acht Generalanwältinnen und Generalanwälten unterstützt.

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Weitere bedeutende Einrichtungen

Logo des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen repräsentiert die regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften in der EU. Er hat eine beratende Funktion im Gesetzgebungsverfahren. Vor Entscheidungen, die die regionale und kommunale Verwaltung betreffen, muss der Ausschuss der Regionen angehört werden.

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Die Europäische Bürgerbeauftragte beziehungsweise der Europäische Bürgerbeauftragte ist die Schiedsfrau beziehungsweise der Schiedsmann der Europäischen Union. Seit 1992 werden die Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union untersucht.