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Straßenverkehrsangelegenheiten

Zulassungen:

Für notwendige persönliche Vorsprachen empfehlen wir Ihnen ausdrücklich eine vorherige Terminvereinbarung.
Termine für die Kfz-Zulassung können Sie hier buchen.
Zusätzliche Tagestickets für Laufkunden ohne Termin sind begrenzt und Sie müssen mit erheblichen Wartezeiten rechnen!

Bund und Länder verlängern die (zunächst bis zum 31.03.2024 befristete) Verfahrensweise zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von der Zulassungspflicht für ukrainische Fahrzeuge bis zum 30. September 2024

Das besondere Verfahren zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von der Zulassungspflicht für ukrainische Fahrzeuge, welches zunächst nur befristet bis zum 31. März 2024 galt, wurde jetzt vom Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV) sowie der Landesregierung NRW bis zum 30. September 2024 verlängert.

Aus diesem Grunde weist die Zulassungsstelle der Stadt Krefeld alle betroffenen, ukrainischen Geflüchteten darauf hin, dass ukrainische Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen nicht auf ein deutsches Kennzeichen umgemeldet werden müssen.

Es können weiterhin Ausnahmegenehmigungen von der Zulassungspflicht für ukrainische Fahrzeuge beantragt und bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen auf Antrag - befristet bis zum 30.09.2024 - verlängert werden, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Ein ausländisches Fahrzeug, dessen Standort „regelmäßig" in Deutschland liegt, muss normalerweise auf ein deutsches Kennzeichen umgemeldet werden. Dies ist spätestens ein Jahr nach der Einreise in Deutschland der Fall. Aus der Ukraine geflüchteten Menschen ist es jedoch möglich, über diese Jahresfrist hinaus mit ihrer ukrainischen Zulassung in Deutschland zu fahren.

Sie benötigen dazu eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Zulassungsbehörde ihres derzeitigen Wohnorts.
Ukrainische Geflüchtete, die für ihr Fahrzeug bereits eine Ausnahmegenehmigung von der Zulassungsstelle der Stadt Krefeld erhalten haben, werden hiermit auf die Möglichkeit einer Verlängerung - befristet bis zum 30.09.2024 - hingewiesen.

Für Fahrzeuge ukrainischer Geflüchteter, die bereits länger als ein Jahr mit ihrem Fahrzeug in Deutschland unterwegs sind, und erstmalig eine Ausnahmegenehmigung beantragen, gilt die Verfahrensregelung des Erlasses vom 26.05.2023 zur Behandlung ukrainischer Fahrzeuge nach Ablauf der Jahresfrist nach § 46 Absatz 7 Fahrzeug-Zulassungsverordnung unverändert.

Diese Personen benötigen für den Antrag eine gültige Versicherung (Grenzversicherung oder Grüne Karte), das ukrainische Zulassungsdokument, eine gültige deutsche Sicherheitsüberprüfung sowie ein Ausweisdokument inklusive Aufenthaltstitel.

Die (erstmalige) Ausstellung und die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung sind gebührenpflichtig (25 Euro). Bitte beachten Sie unbedingt, dass auch für diese Anliegen ein Termin bei der Zulassungsstelle der Stadt Krefeld vereinbart werden muss.

Terminvereinbarungen sind hier online möglich.

Für Informationen im Vorfeld können Kundinnen und Kunden eine E-Mail an kfz-zulassung@krefeld.de senden.

Sie können die Zulassung wie folgt erreichen:
Eingang C, Elbestr. 7, 47800 Krefeld
Telefon: 0 21 51 / 86-0
Email: kfz-zulassung@krefeld.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Montag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

Führerscheinstelle:

Termine für die Führerscheinstelle können Sie für die gängigsten Antragsformen hier buchen. Neue Termine werden immer für mehrere Wochen im Voraus freigeschaltet. Sollten Sie keinen verfügbaren Termin angezeigt bekommen, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Zusätzliche Tagestickets für Laufkunden ohne Termin sind begrenzt und Sie müssen mit erheblichen Wartezeiten rechnen! Die Führerscheinstelle ist mittwochs geschlossen.

Sie können die Fahrerlaubnisbehörde wie folgt erreichen:
Eingang A, Elbestr. 7, 47800 Krefeld
Tel. 02151 86-0
Email: fuehrerscheinstelle@krefeld.de
Öffnungszeiten:
mo, di, do, fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
mo 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
do 14:00 - 17:30 Uhr
Mittwichs geschlossen!

Hier finden Sie Informationen zum Pflichtumtausch.

Verkehrsregelung:

Hier haben Sie die Möglichkeit einen Termin für Bewohnerparkausweise, Ausnahmgenehmigungen Haltverbote, Handwerkerparkausweise u.ä. online zu buchen.
Sie können auch ohne Termin, während der Öffnungszeiten, in den Diensträumen, Zimmer 1 und 2, Eingang A, erscheinen.

Sie können die Verkehrsregelung wie folgt erreichen:
Eingang A, Elbestr. 7, 47800 Krefeld
Auskünfte werden hier ausschließlich für die Verkehrsregelung unter den Rufnummern: 86-2185, 86-2186 oder 86-2151 erteilt.
E-Mail-Adresse: verkehrsregelung@krefeld.de.
Öffnungszeiten:
mo-fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
mo 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
do 14:00 - 17:30 Uhr

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihre Straßenverkehrsbehörde

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Für Fragen zum Führerschein:
  • Telefon: 0 21 51 / 86-0
  • Telefax: 0 21 51 / 86-2190
Für Fragen zur Zulassung von Kraftfahrzeugen:
  • Telefon: 0 21 51 / 86-0
  • Telefax: 0 21 51 / 86-2195
  • Das Sepa-Mandat finden Sie bei der Vollmacht Kfz-Zulassung
Für Fragen zum gewerblichen Kraftverkehr (Taxen/Mietwagen/Güterkraft- und Kraftomnibusverkehr):
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  • Telefax: 0 21 51 / 86-2190
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  • Telefon: 0 21 51 / 86-2308 (St.-Anton-str. 56, 47798 Krefeld)
Für Fragen zur Feinstaubplakette:
  • Telefon: 0 21 51 / 86-0
Für Fragen zur Ausnahmegenehmigung von der Umweltzone Krefeld:
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Öffnungszeiten der Abteilung Straßenverkehr und Bußgeldangelegenheiten, Elbestraße 7, 47800 Krefeld:

  • Montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr Ausnahme: Die Führerscheinstelle hat mittwochs geschlossen!
  • Montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Kontakt

FB 32 Zulassungsstelle

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestr. 7

47800 Krefeld

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