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Bezirkssozialarbeit - Hilfen zur Erziehung
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Bereich | Stadt Krefeld - Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung |
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Altersgruppe | Kinder 0-1 Jahr, Kinder 1-3 Jahre, Kinder 3-6 Jahre, Kinder 6-13 Jahre, Jugendliche 13-17 Jahre, Jugendliche 17-21 Jahre |
Informationen | Reichen die allgemeinen Beratungsangebote bei erzieherischen Problemen nicht aus, kommt möglicherweise eine Maßnahme im Rahmen der "Hilfe zur Erziehung" in Betracht. "Hilfe zur Erziehung" ist eine gesetzlich im SGB VIII verankerte Form der Hilfe für Eltern bzw. Personensorgeberechtigte, die bei der Erziehung ihres Kindes Unterstützung benötigen oder die ihr Kind nicht selbst erziehen können. Sie umfasst familienergänzende, teilstationäre und familienersetzende Maßnahmen. Als oberster Grundsatz gilt der Erhalt der Familie. Ambulante Unterstützungsangebote innerhalb der Familie sind beispielsweise die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) oder Angebote für Jugendliche (Erziehungsbeistandschaft) sowie Gruppenangebote, in denen Kinder und Jugendliche Sozialkompetenz erwerben können. Darüber hinaus gibt es teilstationäre Maßnahmen (z.B. Tagesgruppen) oder familienersetzende Hilfen (z.B. Pflegefamilie, Wohngruppe, Kinderheim). Ansprechpartner für Hilfe zur Erziehung die Abteilung "Familien" des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung. |
Anschrift | Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld |
Sprech- und Öffnungszeiten | Mo, Mi & Fr 8.30 - 10.30 Uhr und nach Vereinbarung. |
Kontakt | Geschäftszimmer |
Telefon | 0 21 51 / 86 33 04 |
Fax | 0 21 51 / 86 31 07 |
fb51@krefeld.de | |
Internetseite | www.krefeld.de |
Link | www.krefeld.de/jugend |