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Aufholen nach Corona

Mit dem Bundesprogramm „Aufholen nach Corona" stellt der Bund insgesamt zwei Milliarden Euro zum Ausgleich pandemiebedingter Problemlagen zur Verfügung.

Die Fördersäule III berücksichtigt

  • Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
  • Angebote der kulturellen Jugendarbeit
  • Angebote der Jugendverbandsarbeit
  • Ferienfreizeiten
  • Wochenendfreizeiten
  • Angebote der internationalen Jugendarbeit
  • Jugendreisen (nicht kommerziell)
  • Angebote zur Förderung des jungen Ehrenamtes

Die Mittel sind bestimmt zur Förderung bzw. Finanzierung zusätzlicher Angebote, der Ausweitung bestehender Angebote sowie zum Ausgleich pandemiebedingter Mehrausgaben der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe in und außerhalb von Einrichtungen im Sinne der §§11 und 12 SGB VIII.

In Krefeld gibt es zwei Förderpositionen, zu denen Mittel beantragt werden können:

Förderposition 1: Pädagogische Projektmittel für öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe
Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe können Mittel für Projekte beantragen, die in der Fördersäule Berücksichtigung finden. Dazu zählen pädagogische Sachmittel, die bei den Angeboten anfallen (Personal sowie sonstige pädagogische Aufwendungen) und pandemiebedingte Mehrausgaben.

Antragstellung:
Anträge für das Jahr 2021 sind spätestens bis zum 31.10.2021 zu stellen und für das Jahr 2022 bis zum 28.02.2022. Hierfür nutzen Sie bitte das Online-Formular.

Förderposition 2: Partizipationsprojekte von Kindern und Jugendlichen
Antragssteller*innen müssen Kinder und Jugendliche (bis 27 Jahre) sein, die eine eigene Projektidee realisieren wollen. Das Projekt wird von den jungen Menschen selbst angeregt und verantwortet. Von einer Projektidee sollen möglichst viele junge Menschen profitieren. Deshalb ist es erforderlich, sich Unterstützer*innen für die Idee zu suchen und dies in der Projektbeschreibung anzugeben. Eine Mindestzahl an Beteiligten gibt es nicht.

Für alle Projektanträge ist es notwendig, einen projektbegleitenden Jugendhilfeträger anzugeben. Die Kinder- und Jugendarbeit (Jugendeinrichtungen und Jugendverbandsarbeit) bietet insbesondere bei der finanziellen Abwicklung Unterstützung. Bei der Vermittlung eines entsprechenden Trägers oder einer Einrichtung kann bei Bedarf die Abteilung Jugend des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung hinzugezogen werden.

Anträge können ganzjährig gestellt werden. Hierfür soll die PDF-Datei "Antrag Partizipationsprojekte" genutzt werden, die dann per Mail oder per Post eingereicht wird.

Alle weiteren Informationen sind in der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programmes „Aufholen nach Corona" - Fördersäule III zu finden.