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Kindertagesbetreuung
Die Abteilung "Kinder" des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung (Jugendamt) ist zuständig für die Aufgabenbereiche Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege.
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben neben dem Erziehungs- und Betreuungsauftrag auch einen eigenständigen Bildungsauftrag für Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt. Die gesetzlichen Grundlagen für dieses Betreuungsangebot sind im Sozialgesetzbuch - Achtes Buch / SGB VIII und im Kinderbildungsgesetz / KiBiz - des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt.
Für die Betreuung und Förderung eines Kindes werden Elternbeiträge erhoben.
Nähere Informationen zum Aufnahmeverfahren finden Sie hier.
Der massive Ausbau des Betreuungsangebotes stellt Kommunen, Träger und Kindertageseinrichtungen vor enorme Herausforderungen und zwar nicht nur bei der Errichtung entsprechender Kitaplätze, sondern auch bei der Gewinnung von qualifizierten Fachkräften.