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Spendenangelegenheiten
Spenden (Zuwendungen) für städtische Einrichtungen
Spenden (Zuwendungen) für Vereine etc.
Rechtliches
Ukraine-Hilfe in Krefeld - Zentrales Spendenkonto
Konten der Finanzbuchhaltung
Spenden (Zuwendungen) für städtische Einrichtungen:
Möchten Sie für städtische, mildtätige oder gemeinnützige Zwecke (z.B. städtische Schulen, Deutsches Textilmuseum, Stadttheater, Museum Burg Linn, für die Förderung der Jugend- und Altenhilfe der Stadt Krefeld, oder Krefelder Kunstmuseen usw.) spenden, werden Ihre Spenden auf eines der unten genannten Konten der Stadtverwaltung Krefeld erbeten. Informationen zu den genannten städtischen Einrichtungen stehen Ihnen auf der rechten Seite unter weitere Infos zur Verfügung.
Für die Ausstellung der Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) bei Spenden für städtische, mildtätige und gemeinnützige Zwecke ist der Fachbereich 21 zuständig.
Spenden (Zuwendungen) für Vereine etc.:
Seit dem 1. Januar 2000 können alle nach § 10 b Einkommensteuergesetz begünstigten Körperschaften selbst Zuwendungsbescheinigungen für erhaltene Zuwendungen ausstellen. Dies gilt zum Beispiel für Sportvereine, Vereine zur Förderung des Umweltschutzes oder kultureller Zwecke.
Deshalb stellt die Stadt Krefeld keine Bescheinigungen für Spenden aus, die an diese Körperschaften gerichtet sind. Dies wird von den jeweiligen Spendenempfängerinnen und Spendenempfängern selbst erledigt.
Rechtliches:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht.
Sollten Sie Fragen zum Thema Spenden und Zuwendungen haben, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die unten auf dieser Seite aufgelisteten Ansprechpartner.
Ukraine-Hilfe in Krefeld - Zentrales Spendenkonto:
Die Stadt Krefeld bittet darum, Spenden für den vorgenannten Zweck ausschließlich auf das folgende vom Caritasverband geführte zentrale Spendenkonto zu überweisen:
Caritasverband für die Region Krefeld e.V., Sparkasse Krefeld, IBAN: DE66 3205 0000 0000 0055 53, Stichwort: Ukrainer:innen in Krefeld.
Für die auf ein zentrales Spendenkonto eingezahlten Spenden hat das Bundesfinanzministerium unter 17.03.2022 eine vereinfachte Praxis für den Zuwendungsnachweis gestattet. Der Erlass ist als Download hinterlegt.
Der Runderlass ist bis zum 31.12.2022 befristet. In dieser Zeit entfällt die Ausstellung von gesonderten Spendenbescheinigungen für Spenden im Zusammenhang mit der Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine.
Konten der Finanzbuchhaltung:
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE50ZZZ00000162611
Sparkasse Krefeld
IBAN: DE83 3205 0000 0000 301291
BIC: SPKRDE33XXX
Sparkasse Krefeld
IBAN: DE84 3205 0000 0000 310003
BIC: SPKRDE33XXX
Volksbank Krefeld eG
IBAN: DE48 3206 0362 0000 002151
BIC: GENODED1HTK
Downloads
- 2022 - Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten (PDF 240 KB)
- 2016 - Ergänzung des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen aus 2014 (PDF 34 KB)
- 2014 - Erlass des Bundesministeriums der Finanzen (PDF )
- 2013 - Erlass des Bundesministeriums der Finanzen (PDF )