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Vereinbarung mit freien Trägern der Jugendhilfe nach § 72 a SGB VIII
Informationen zur Dienstleistung
Der Abschluss einer Vereinbarung nach § 72 a Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) zwischen der Stadt Krefeld und freien Trägern der Jugendhilfe wird aufgrund des zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes erforderlich.
Die erforderlichen Unterlagen für den Abschluss und die Umsetzung der Vereinbarung sind zu Ihrer Verwendung unter "Formulare" eingestellt.
Auf Wunsch sendet Ihnen der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung vorab zu Ihrer Information das "Handout zur Umsetzung der Vereinbarung nach § 72 a SGB VIII" per Mail zu.
Weitere Informationen
- Verfügbare Formulare:
- Vereinbarung Umsetzung Kinderschutz (§ 72 a SGB VIII)
- Prüfschema zur Notwendigkeit Führungszeugnis
- Beantragung Einsicht erweitertes Führungszeugnis
- Einverständnis Dokumentation
- Selbstverpflichtungserklärung
Rechtliche Grundlagen
Bundeskinderschutzgesetz (BKiSCHG)
Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe
Formulare
- Vereinbarung nach § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) über die Umsetzung des Kinderschutzes
- Trägerinternes Prüfschema zur Notwendigkeit der Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII für neben-, ehrenamtlich tätige Personen
- Einverständniserklärung zur Dokumentation über die Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis / Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 72a Sozialgesetzbuch VIII
- Bescheinigung zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a Absatz 2 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Selbstverpflichtungserklärung zu § 72a Sozialgesetzbuch, 8. Buch