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Vaterschaftsanfechtung - Beistandschaft
Wenn Zweifel an einer rechtlich bestehenden Vaterschaft bestehen, ist zur Klärung der tatsächlichen Abstammung ein entsprechender Antrag beim Amtsgericht (Familiengericht) notwendig. In dem gerichtlichen Verfahren benötigt das Kind als Beteiligter vielfach einen formellen Vertreter. Nach der entsprechenden Bestellung durch das Familiengericht übernimmt ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin aus dem Bereich Beistandschaften diese Aufgabe und vertritt das Kind in dem gerichtlichen Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft.
Weitergehende Fragen beantworten unsere Ansprechpartner gerne.
Diese finden Sie unten auf dieser Seite. orientiert am Nachnamen des Kindes.
Sie finden uns im Gebäude Ostwall 107, 47798 Krefeld, 1. Etage.:
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E-Mail: karin.kolodziej@krefeld.de
Zimmer 1.12
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Anschrift
Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
Ostwall 107
47798 Krefeld