Inhaltsbereich
Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen in Krefeld"
Bild: Pixabay
Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen in Krefeld"
Für dieses Förderprogramm
sind ab dem 04.12.2024
wieder Zuschüsse
verfügbar.
Aktuelle Hinweise:
Die Möglichkeit zur Antragstellung für dieses Förderprogramm besteht wieder ab dem 04.12.2024 ab etwa 9 Uhr am Morgen.
Es wird je ein separates Online-Antragsformular für die soziale Förderung (höhere Fördersätze) und die allgemeine Förderung geben. Um die soziale Förderung einer steckerfertigen Solaranlage ("Balkon-PV") zu beantragen, ist die Übermittlung eines Nachweises über den Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII über das Online-Antragsformular zwingend erforderlich. Es wird ein Teil des Förderbudgets für die soziale Förderung vorgehalten, so dass ggf. nach Ausschöpfung der allgemeinen Förderung auch weiterhin die Möglichkeit zur Beantragung einer sozialen Förderung für eine steckerfertige Solaranlage besteht.
Batteriespeicher werden im Zusammenhang mit steckerfertigen Solaranlagen (sog. "Balkon-PV") nicht gefördert.
Der Link zum Online-Antragsformular erscheint erst am 04.12.2024 auf dieser Seite und wird deaktiviert nachdem absehbar mehr Anträge eingegangen sind, als über das Budget gefördert werden können. Aus einem erfolgreich eingereichten Förderantrag lässt sich kein Anspruch auf eine Förderung ableiten. Die Prüfung auf Förderfähigkeit der Anträge sowie die Verfügbarkeit des Budges für den jeweiligen Förderantrag, wird anschließend in der Reihenfolge der vollständig eingegangenen Anträge vorgenommen.
Auch eine soziale Komponente ist im Förderprogramm integriert. Für Haushalte mit geringem Einkommen (Nachweis des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII) gibt es eine besonders attraktive Förderung: Balkonkraftwerke werden mit 75 Prozent der Kosten und einem Volumen von bis zu 600 Euro bezuschusst. Wird zusätzlich ein kostenloser Stromspar-Check der Caritas durchgeführt, übernimmt die Stadt Krefeld 100 Prozent der Kosten bis 600 Euro. Diese soziale Förderung stellt sicher, dass auch Menschen mit geringem Einkommen Zugang zu klimafreundlichen Energielösungen haben und direkt von den Einsparungen durch die Nutzung von Solarstrom profitieren können.
Wir bitten, nach Möglichkeit, von einer telefonischen Kontaktaufnahme abzusehen, da unsere personellen Ressourcen zur Bearbeitung der Anfragen begrenzt sind.
Die Stadt Krefeld bietet unterschiedliche Förderprogramme für Krefelderinnen und Krefelder an, die ihre Leben bewusst nachhaltiger gestalten möchten. Zu diesen Förderprogrammen gehört auch das "Klimafreundliche Wohnen in Krefeld". Eigentümerinnen und Eigentümer können hier unkompliziert für unterschiedliche bauliche Maßnahmen Zuschüsse beantragen.
Im ersten Teil dieser Seite beantworten wir Ihnen alle wichtigen Fragen rund um die Inhalte dieses Förderprogrammes. Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente. Und die untenstehende FAQ-Seite hilft Ihnen, noch übrige grundsätzliche Fragen zu Beantragungsprozessen zu beantworten.
W-Fragen zum Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen in Krefeld":
Mit Klick gelangen Sie direkt zur entsprechenden Antwort:
- Was wird gefördert?
- Wer ist zur Antragsstellung berechtigt?
- Was gilt es dringend zu beachten?
- Wie ist der Ablauf des Förderprogramms - von Antragstellung bis zur Auszahlung?
- Sie haben weitere Fragen?
Was wird gefördert?
- Photovoltaikanlagen in Bestands- und Neubauten
- Steckerfertige Photovoltaikanlagen (sog. Balkonkraftwerke)
- Batteriespeicher
- Wallboxen
- Dachbegrünung
- Fassadenbegrünung
- Klimafreundliche Sondermaßnahmen
Wer ist zur Antragsstellung berechtigt?
Antragsberechtig sind Eigentümer*innen sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen in deren Eigentum sich die Gebäude befinden. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit ist durch die Bestätigung des Finanzamtes über die Freistellung von der Körperschaftssteuer zu erbringen.
Zur Beantragung einer steckerfertigen, bzw. Balkon-PV-Anlage sind auch Mieter*innen berechtigt. Im Zuge der Antragstellung entfällt die Notwendigkeit, eine Einverständniserklärung der jeweiligen Eigentümer*in, bzw. Eigentümergemeinschaft über die Installation einer Balkon-PV-Anlage mit einzureichen.
Was gilt es dringend zu beachten?
- Die Förderung kann nur bei Fördermaßnahmen wirksam werden, die noch nicht begonnen wurden. Als Beginn zählt laut Förderrichtlinie die Vergabe von Aufträgen.
- Der Förderantrag wird über ein Online-Antragsformular übermittelt, welches erst ab Beginn des Förderprogrammes (ab dem 04.12.24) auf dieser Seite freigeschaltet wird.
- Es werden keine Maßnahmen im Eigenbau gefördert, d.h. es muss eine Rechnung eines Fachbetriebs für die Durchführung der Maßnahme vorliegen. Eine Ausnahme hiervon gilt für eine steckerfertige Solaranlage ("Balkon-PV"), welche in Eigenleistung angeschlossen werden darf. Außerdem ist der Aufbau eines Gründaches in Eigenleistung förderfähig, sofern das System einen Selbstaufbau erlaubt (Nachweis erforderlich).
- Für die Antragstellung benötigen Sie ein Angebot eines Fachunternehmens über die zu fördernde Maßnahme und ggf. eine Vollmacht, falls Sie den Förderantrag nicht für sich selbst stellen. Dieses Angebot können Sie jetzt bereits einholen.
- Ebenso benötigen Sie eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde, wenn die Maßnahme ein Gebäude unter Denkmalschutz betrifft. Die Bauaufsicht muss Ihnen eine Erlaubnis erteilen, wenn die Maßnahme im Konflikt mit der Ge-staltungs- und Erhaltungssatzung liegt. Aufkünfte über die Satzungsgebiete er-halten Sie hier: https://geoportal-niederrhein.de/krefeld/geoportal/
- Bedenken Sie auch, dass für eine Förderung von Batteriespeichern oder Wall-boxen bei Antragstellung ein Nachweis über den Erhalt von Ökostrom erbracht werden muss. Dies kann entweder über die Stromrechnung mit einem Ökostromtarif oder durch das Inbetriebsetzungsprotokoll einer eigenen PV-Anlage ge-schehen.
- Wärmepumpen sind nicht mehr Bestandteil der Förderrichtlinie
Wie ist der Ablauf des Förderprogramms - von Antragstellung bis zur Auszahlung?
- Stellung des Förderantrags
Zunächst stellen Sie den Antrag zur Förderung Ihrer Maßnahme über das Online-Antragsformular auf dieser Seite. Dieses Antragsformular wird erst ab Beginn des Förderprogramms freigeschaltet und nach voraussichtlicher Überzeichnung des Budgets wieder deaktiviert. Für die Antragstellung benötigen Sie ein Angebot eines Fachunternehmens über die zu fördernde Maßnahme und ggf. eine Vollmacht, falls Sie den Förderantrag nicht für sich selbst stellen. Das Angebot können Sie jetzt bereits einholen.
Aus der erfolgreichen Übermittlung eines Online-Antrags oder auf dem Postweg lässt sich noch kein Anspruch auf Berücksichtigung im Budget ableiten, da erst nach Sichtung der eingegangenen Anträge in chronologischer Reihenfolge eine Budgetierung vorgenommen werden kann. - Feststellung der Förderfähigkeit
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen (Förderantrag, Angebot über beantragte Maßnahme und ggf. Vollmacht) wird der Antrag auf seine Förderfähigkeit geprüft. Das Prüfergebnis wird dem/der Antragsteller*in schriftlich mitgeteilt. - Beauftragung der Maßnahme
Die Beauftragung der Maßnahme darf erst nach erteilter Zusage zur Förderfähigkeit erfolgen. - Stellung des Auszahlungsantrags nach Abschluss der kompletten Maßnahme
Sobald Ihre Maßnahme vollständig abgeschlossen ist, können Sie die Auszahlung der Fördermittel beantragen. Dazu reichen Sie bitte das Auszahlungsformular und das Formular „Einwilligung zur Datenverarbeitung zum Förderprogramm" ein. Diese finden Sie im Downloadbereich (weiter unten). Im Auszahlungsantrag werden alle weiteren Unterlagen aufgeführt, die wir ebenfalls zur Prüfung des Antrags benötigen. Die Unterlagen können Sie uns unterschrieben und eingescannt per E-Mail an klimafreundlicheswohnen@krefeld.de oder per Post an folgende Adresse zusenden:
Stadtverwaltung Krefeld
Geschäftsbereich VI - Stabsstelle
Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Wichtige Hinweise für den Förderantrag einer steckerfertigen, bzw. Balkon-PV-Anlage
- Bei der Förderantragstellung ist ein Angebot über die zu fördernde Balkon-PV-Anlage einzureichen. Dieses wird über das Online-Antragsformular im Zuge der Antragstellung hochgeladen. Sollte es ein technisches Problem beim Hochladen der Dokumente geben, können diese auch per E-Mail an klimafreundlicheswohnen@krefeld.de unter Angabe Ihrer Kontaktdaten übermittelt werden, sofern vorher eine Antragstellung erfolgt ist. Wenn Sie kein konkretes Angebot erhalten können, dann muss aus dem eingereichten Dokument zumindest hervorgehen, was konkret gefördert werden soll, d.h. genaue Produktbezeichnung, Preis und Lieferant. Wenn dies z.B. aus einem Screenshot hervorgeht, kann auch ein solcher eingereicht werden.
- Eine Förderung von Balkon-PV-Anlagen ist grundsätzlich auch für Mieter*innen möglich.
- Die Installation oder Abnahme einer Balkon-PV-Anlage durch ein Fachunternehmen ist für die Inanspruchnahme des Förderprogramms nicht erforderlich.
- Eine Auftragsvergabe oder der Kauf darf erst nach erteilter Zusage zur Förderfähigkeit vorgenommen werden. Im Zuge des Auszahlungsantrags müssen dann weitere Unterlagen eingereicht werden, um dies zu belegen (z.B. Rechnung, bzw. Kaufbeleg und ein Zahlbeleg).
- Im Ausnahmefall darf nach erhaltener Zusage zur Förderfähigkeit und vor Einreichung des Auszahlungsantrags ein anderer als im Angebot aufgeführter Lieferant, bzw. ein anderer Typ einer Balkon-PV-Anlage gewählt werden, sofern sich inzwischen der Preis verändert oder Lieferschwierigkeiten ergeben haben.
Sie haben weitere Fragen?
Genaue Angaben zum Förderprogramm können der Förderrichtlinie "Klimafreundliches Wohnen in Krefeld" entnommen werden, welche sie im Downloadbereich finden.
Nützliche Dokumente zum Download:
- Auszahlungsantrag (PDF-Datei, 102,92 KB)
- EInwilligung zur Datenverarbeitung zum Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen in Krefeld". (PDF-Datei, 32,31 KB)
- Förderrichtlinie Klimafreundliches Wohnen Krefeld 2024 (PDF-Datei, 95,99 KB)
Meistgestellte Fragen zu den Förderprogrammen im Bereich Klimaschutz
- Welche Förderprogramme im Bereich Klimaschutz gibt es?
- Woher weiß ich, ob es aktuell Fördergelder gibt oder nicht?
- Was wird gefördert und wie hoch ist die Förderung?
- Wie beantrage ich die Förderung?
- Wie beantrage ich die Auszahlung der Fördermittel?
- Warum sind hierfür zwei unterschiedliche Anträge nötig?
- Wieviel Zeit habe ich bis zur Einreichung des Auszahlungsantrages, wenn ich die Zusage der Förderung erhalten habe?
- Was passiert, wenn ich mehr Zeit benötige? Verliere ich dann die Förderung?
- Warum wird ein in Eigenleistung realisiertes Projekt (z.B. selbst montiertes Gründach) nicht gefördert?
- Ich habe den Auftrag bereits an ein Unternehmen vergeben, kann ich die Förderung trotzdem beantragen?
Welche Förderprogramme im Bereich Klimaschutz gibt es?
Neben dem Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen" gibt es auch noch das Förderprogramm "Umweltfreundliches Leben in Krefeld", über das Lastenräder und Fahrradanhänger gefördert werden können.
Woher weiß ich, ob es aktuell Fördergelder gibt oder nicht?
Ob Sie Förderanträge stellen können, zeigen Ihnen die Ampelsymbole auf den Webseiten der Förderprogramme an. In der Presse informiert der Klimastab darüber, wenn neue Gelder genehmigt wurden.
Bitte beachten Sie, dass das vorhandene Budget je nach Nachfrage des Förderprogramms schnell ausgeschöpft sein kann, so dass die Möglichkeit der Antragstellung nach kurzer Zeit deaktiviert werden kann. Insbesondere leitet sich aus einer online oder auf anderem Wege übermittelten Antragstellung kein Anspruch auf eine Förderung ab, da erst nach Sichtung und Prüfung der eingegangenen Anträge festgestellt werden kann, ob für den jeweiligen Antrag noch genug Budget verfügbar ist.
Was wird gefördert und wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung im Programm „Klimafreundliches Wohnen in Krefeld" existiert bisher für:
- Photovoltaik-Anlagen*, Förderung 100 € je kWp (Größenangabe der PV-Anlage), maximale Förderhöhe liegt bei 1.000 €
- „Steckerfertige PV-Anlagen" / „Balkon-PV-Anlagen", Förderung 400 €, beachte die maximale Fördergrenze in Höhe von 50% der Kosten
- Batteriespeicher, Förderung 200 € je kWh (Kapazität des Batteriespeichers), maximale Förderhöhe liegt bei 2.000 €, Förderung als eigenständige Maßnahme oder in Verbindung mit Beantragung der Förderung einer neuen Photovoltaik-Anlage
- Private Ladestationen (Wallbox), Förderung bis zu 500 €, beachte die maximale Fördergrenze in Höhe von 50% der Kosten
- Dachbegrünung*, Förderung 20 € je m², Eigenleistung möglich, sofern das System einen Selbstaufbau erlaubt (Nachweis durch Information des Herstellers)
- Fassadenbegrünung, Förderung 10 € je m², maximale Förderhöhe liegt bei 1.000 €
- Klimafreundliche Sondermaßnahmen: hier kann für Ihr Projekt eine individuelle Förderung beantragt werden, sofern der Punkt von den vorangegangenen Bestandteilen abweicht.
* Bei einer gleichzeitigen Installation und Förderungsbeantragung von Dachbegrünung und Photovoltaik für die selbe Fläche gewährt die Stabsstelle eine zusätzliche Förderung von 1000€. Dies resultiert aus der zu erwartenden Leistungssteigerung der Photovoltaikanlage bei darunterliegender Dachbegrünung.
Beschreiben Sie Ihr Projekt oder fügen Sie Angebote von Fachunternehmen ein, die separat geprüft werden.
Wie beantrage ich die Förderung?
Zunächst stellen Sie den Antrag zur Förderung Ihrer Maßnahme über das Online-Antragsformular auf dieser Seite. Dieses Antragsformular wird erst ab Beginn des Förderprogramms freigeschaltet und nach voraussichtlicher Überzeichnung des Budgets wieder deaktiviert. Ein Anspruch auf Berücksichtigung eines online oder auf anderem Wege übermittelten Antrags besteht nicht, da erst nach Sichtung der Anträge eine Budgetierung vorgenommen werden kann.
Wie beantrage ich die Auszahlung der Fördermittel?
Sobald Ihre Maßnahme vollständig abgeschlossen ist, können Sie die Auszahlung der Fördermittel beantragen. Dazu reichen Sie bitte das Auszahlungsformular und das Formular „Einwilligung zur Datenverarbeitung zum Förderprogramm" ein. Diese finden Sie im Downloadbereich (weiter oben). Im Auszahlungsantrag werden alle weiteren Unterlagen aufgeführt, die wir ebenfalls zur Prüfung des Antrags benötigen. Die Unterlagen können Sie uns unterschrieben und eingescannt per E-Mail an klimafreundlicheswohnen@krefeld.de oder per Post an folgende Adresse zusenden:
Stadtverwaltung Krefeld
Geschäftsbereich VI - Stabsstelle
Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Warum sind hierfür zwei unterschiedliche Anträge nötig?
Zunächst wird geprüft, ob die geplante Maßnahme gemäß der Förderrichtlinie förderfähig ist. Nach positiver Prüfung bestätigen wir die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme, so dass ein Fachunternehmen mit der Realisierung der Maßnahme beauftragt werden darf.
Sobald die beantragte Maßnahme vollständig abgeschlossen ist und die Schlussrechnung vorliegt, kann die Auszahlung der Fördermittel beantragt werden. Es erfolgt eine abschließende Prüfung der einzureichenden Unterlagen.
Wieviel Zeit habe ich bis zur Einreichung des Auszahlungsantrages, wenn ich die Zusage der Förderung erhalten habe?
Die Abruffrist der Fördermittel beträgt 18 Monate nach Zusage zur Förderfähigkeit.
Was passiert, wenn ich mehr Zeit benötige? Verliere ich dann die Förderung?
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an klimafreundlicheswohnen@krefeld.de und beschreiben uns die Umstände der Verzögerung. Wir prüfen, ob eine Fristverlängerung in Ihrem individuellen Fall möglich ist und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.
Warum wird ein in Eigenleistung realisiertes Projekt (z.B. selbst montiertes Gründach) nicht gefördert?
Der Ausschluss von Eigenleistungen bei der Installation von PV-Anlagen, Solarthermie-Anlagen, Wärmepumpen, Dachbegrünungen und klimafreundlichen Sondermaßnahmen erfolgt auf Grund der Tatsache, dass mit einer Beauftragung eines Fachunternehmers eine Gewährleistung, die Einhaltung gesetzlicher Standards sowie die Qualität der Arbeit sichergestellt ist. Dies jeweils bei Eigenleistung zu prüfen wäre ein zu hoher Aufwand, weshalb wir Eigenleistungen (mit Ausnahme einer Balkon-/ bzw. steckerfertigen PV-Anlage, bzw. einem Gründachsystem, welches nachweislich einen Selbstaufbau erlaubt) in unserem Förderprogramm ausgeschlossen haben.
Ich habe den Auftrag bereits an ein Unternehmen vergeben, kann ich die Förderung trotzdem beantragen?
Die zur Förderung beantragten Maßnahmen dürfen erst nach Zusage zur Förderfähigkeit beauftragt werden. Maßnahmen, die bereits vor Zusage zur Förderfähigkeit beauftragt wurden, können nicht gefördert werden.
Hier kommen Sie zurück zur Startseite der Stabsstelle
Kontakt
GB VI Klimafreundliches Wohnen
Telefon: 0 21 51 / 86-1065
Anschrift
Geschäftsbereich VI
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld