Bauen & Wohnen

Bauleitplanverfahren - Öffentlichkeitsbeteiligung: Einsichtnahme in Planunterlagen (Öffentliche Offenlage)

Entwürfe von Bauleitplänen sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlagen

Fristen

Die Einsichtnahme der öffentlich ausgelegten Unterlagen erfolgt formlos im jeweils in der Bekannmachung angegebenen Zeitraum zu den angegebenen Dienstzeiten. Eine Terminvereinbarung ist nicht zwingend, aber zu empfehlen.

Bearbeitungsdauer

  • 1 Tag

Kontaktinformationen

Terminanfragen bitte per E-Mail.