Hundehaltung: Hund abmelden
Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden:
- Tod des Tieres
- Verlust des Tieres
- Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
- Abgabe des Tieres ins Tierheim
- Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde
Anschließend erhalten Sie einen Abmelde- oder Änderungsbescheid.
Benötigte Unterlagen
- Bescheinigung Tierarzt
- Kaufvertrag
- Abgabevertrag u. a.
Rechtsgrundlagen
Besonderheiten
Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Prozess
- Nutzung des Online-Formulars.
- Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.
Kontaktinformationen
Sofern Sie Fragen zur Hundesteuer haben, werden Ihnen die nachstehenden Ansprechpersonen gerne behilflich sein:
Buchstaben: | Name: | Rufnummer: | Zimmer: |
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A bis K | Frau Herrmann | 0 21 51 / 86-1890 | 02.028 – Petersstraße 9 |
L bis Z | Frau Tecklenburg | 0 21 51 / 86-1730 | 02.028 – Petersstraße 9 |
Fax: 0 21 51 / 86-1740 |