Steuern & Zoll

Hundehaltung: Hund abmelden

Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden: 

  • Tod des Tieres
  • Verlust des Tieres
  • Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
  • Abgabe des Tieres ins Tierheim
  • Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde

Anschließend erhalten Sie einen Abmelde- oder Änderungsbescheid.

Benötigte Unterlagen

  • Bescheinigung Tierarzt
  • Kaufvertrag
  • Abgabevertrag u. a.

Besonderheiten

Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

Prozess

Kontaktinformationen

Sofern Sie Fragen zur Hundesteuer haben, werden Ihnen die nachstehenden Ansprechpersonen gerne behilflich sein:

Buchstaben:Name:Rufnummer:Zimmer:
A bis KFrau Herrmann0 21 51 / 86-189002.028 – Petersstraße 9
L bis ZFrau Tecklenburg0 21 51 / 86-173002.028 – Petersstraße 9
  Fax: 0 21 51 / 86-1740