Ausweis: Personalausweis beantragen
Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass in jedem Bürgerbüro in Krefeld beantragen. Beachten Sie bitte, dass Sie ihn dann auch dort abholen müssen, wo Sie ihn beantragt haben.
Personen, die sich nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, können auf Antrag von der Personalausweispflicht befreit werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Überschrift "Ausweis: Befreiung von der Ausweispflicht".
Benötigte Unterlagen
- ein aktuelles (bis zu drei Monate alt) biometrisches Lichtbild
- Ihren bisherigen Ausweis oder Pass, gegebenenfalls Ihren Kinderreisepass
- eventuell wird außerdem die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde notwendig
- bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Gebührenrahmen
- Antragsteller ab 24 Jahren (Gültigkeit zehn Jahre): 37,00 €
- Antragsteller unter 24 Jahren (Gültigkeit sechs Jahre): 22,80 €
- Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen): 0,00 €
- Ändern der Anschrift bei Umzügen: 0,00 €
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: 0,00 €
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 0,00 €
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Seit der Einführung des neuen Personalausweises am 01. November 2010 bietet dieser eine Reihe von wichtigen Neuerungen:
Scheckkartenformat
Mit der optimierten Abmessung von 5,4 cm x 8,6 cm hat der neue Bundespersonalausweis die von Scheckkarten bekannte Größe und ist künftig leichter in der Geldbörse mit anderen Karten, wie z.B. Kreditkarten oder Führerschein unterzubringen. Des Weiteren sind nun auch Details wie Ordens- und Künstlername und die Postleitzahl sichtbar auf dem Ausweis vermerkt.
Biometriefunktion
Im Inneren des Ausweises ist ein kontaktlos lesbarer Chip untergebracht, mit dem die neuen elektronischen Funktionen realisiert werden. Auf dem Chip wird das Lichtbild gespeichert sowie die Fingerabdrücke. Außerdem werden die persönlichen Daten wie z.B. Name und Anschrift gespeichert.
eID-Funktion/Onlineausweisfunktion
Der e-BPA verfügt über eine grundsätzlich eingeschaltete Online-Ausweisfunktion . Hiermit erhalten Sie die Möglichkeit, ihre Identität in der Online-Welt mit dem Ausweis nachzuweisen, um Online-Geschäfte abzuwickeln. Die Sicherheit dafür, dass Dienstanbieter aus Wirtschaft und Verwaltung keinen Datenmissbrauch betreiben, bieten so genannte Berechtigungszertifikate, die Unternehmen beim Bundesverwaltungsamt beantragen müssen.
Die eID-Funktion ermöglicht es, sowohl im e-Business als auch im e-Government aktiv zu werden:
- E-Business bedeutet die Möglichkeit, im Internet Rechtsgeschäfte abzuschließen
- E-Government vereinfacht die Kommunikation zwischen den Bürgern und den Behörden.
Für die Nutzung der eID-Funktion ist ein Kartenlesegerät notwendig, sowie eine Software, die vom Bundesministerium des Inneren zur Verfügung gestellt wird.
Qualifizierte elektronische Signatur
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) dient dazu, Dokumente elektronisch und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Diese kann von sogenannten Trust-Centern erworben werden.
Sicherheit
Zwischen Beantragung und Abholung des elektronischen Personalausweises erhalten Bürgerinnen und Bürger von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief. Dieser Brief enthält die Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort. Die PIN ist eine Zahlenkombination, die abgefragt wird, sobald der Bürger den Ausweis online nutzt. Die PUK ist eine zehnstellige Zahlenkombination, welche zur Aufhebung der Blockierung dient, wenn der Bürger die PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben hat. Sollte der Personalausweis gestohlen werden oder anderweitig abhanden kommen, dient das Sperrkennwort dazu, die Online-Funktion zu sperren und somit einen Missbrauch der Onlineausweisfunktion zu verhindern. Diese Sperrung kann rund um die Uhr per Telefon (+49 116 116) vorgenommen werden. Der Verlust des Ausweises muss zusätzlich der Personalausweisbehörde angezeigt werden.
Bei Personen unter 16 Jahren gilt
Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Personalausweisantrag unterschreiben. Für die Antragstellung müssen nicht beide sorgeberechtigten Personen anwesend sein, sofern das schriftliche Einverständnis (Zustimmungserklärung) des abwesenden Sorgeberechtigten sowie dessen Ausweisdokument vorliegt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden. Beachten Sie, dass das Kind bei der Beantragung zwingend anwesend sein muss.
Digitale Fotobox
Im Bürgerbüro Mitte (Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, Eingang A 5) steht Ihnen ein Speed-Capture-Gerät zur Verfügung.
Hierbei handelt es sich um ein Terminal, an dem Sie in wenigen Minuten selbständig die für die Beantragung eines Ausweises notwendigen biometrischen Merkmale - sprich Passfoto, Fingerabdrücke und Unterschrift - erfassen lassen können.
Im Falle einer Nutzung für ein Kind, beachten Sie bitte, dass dieses selbstständig sitzen und den Kopf halten können muss.
Diese Daten können im Anschluss von jedem Krefelder Bürgerbüro abgerufen werden. Bitte finden Sie sich ca. 15 Minuten vor Terminbeginn im Bürgerbüro Mitte ein, wenn Sie das Gerät nutzen möchten.
Fristen
Der Personalausweis hat nachfolgende Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen über 24 Jahre
Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der oben genannten Fristen einen neuen Personalausweis.
Prozess
Die persönliche Beantragung ist verpflichtend. Eine Vertretung bei Antragstellung ist nicht möglich (§ 9 Absatz 1 PAuswG).
Zur Abholung ist Ihr persönliches Erscheinen hingegen nicht erforderlich. Sie können eine von Ihnen benannte Person mit der Abholung beauftragen.
Bitte beachten Sie, dass diese Vollmacht nur dann anerkannt wird, wenn Sie von Ihnen vollständig ausgefüllt (Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes), der Bevollmächtigte eingetragen und der Vordruck zweimal von Ihnen unterschrieben wurde.
Bearbeitungszeit
- Wie lange es dauert, bis Sie Ihren Ausweis abholen können, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. Sie erhalten nach Fertigstellung von der Bundesdruckerei Berlin einen Brief mit einer PIN/PUK Nummer sowie einem Sperrkennwort.
- Zeitgleich mit Versand des PIN-Briefes an Sie wird der fertige Ausweis an die Stadt Krefeld geliefert.
- Wir bitten Sie mit der Abholung noch ca. eine Woche zu warten, da die Verwaltung erst die Lieferung verarbeiten muss.
- Ob der von Ihnen beantragte Personalausweis bereits zur Abholung bereit liegt, erfahren Sie auch durch die Online-Passauskunft.