Grundsteuer und Grundbesitzabgaben
Die Grundsteuer wird auf jegliche Art von Grundbesitz erhoben. Dazu gehören alle Arten von Immobilien (von der Wohnung bis zum Industriegebäude) und die unbebauten Grundstücke. Der Art der Erhebung nach ist die Grundsteuer eine direkte Steuer, da sie von den jeweiligen Grundstücksbesitzer*innen oder Immobilienbesitzer*innen direkt an die Stadt Krefeld zu zahlen ist.
Festgesetzt wird die Grundsteuer für jedes einzelne Objekt. Die Höhe der Grundsteuer ist vom Zustand und aktuellen Wert des jeweiligen Grundstücks oder der Immobilie abhängig. Sie ist unterteilt in die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und die Grundsteuer B (alle sonstigen Immobilien).
Die Grundsteuer wird durch die Steuerabteilung des Fachbereiches 21 von den Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten und gegebenenfalls Wohnungs- oder Teileigentümern im Krefelder Stadtgebiet erhoben.
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, das heißt, dass sie jeweils für ein Kalenderjahr erhoben wird. Maßgeblich sind die Verhältnisse zum Beginn eines Jahres (= 1. Januar). Die Grundsteuer ist in der Regel zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Auf Antrag kann die Grundsteuer abweichend am 1. Juli eines jeden Jahres bezahlt werden. Der Antrag hierfür muss bis spätestens 30. September des vorhergehenden Jahres gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Grundbesitzabgaben
Seit Übertragung der Gebührenveranlagung auf den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01.07.2018 wird die Grundsteuer zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben (Benutzungsgebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst) über einen gemeinsamen Bescheid der Stadt Krefeld und des Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts festgesetzt. Dieser Bescheid enthält Angaben zu den Zuständigkeiten, Ansprechpartnern und Adressaten von Rechtsbehelfen.
Weitere Informationen finden Sie auf der eigenen Internetseite des Kommunalbetrieb Krefeld.
Downloads
- Grundsteuerhebesätze der Grundsteuer B
- Hinweise zu den Jahresbescheiden für Grundbesitzabgaben
- Neufassung Hebesatzsatzung mit differenzierten Grundsteuerhebesätzen
- Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Krefeld vom 19.06.2015
- Satzung über Fälligkeit der Kleinbeträge bei der Grundsteuer
Prozess
Das Online-Formular kann am PC vollständig ausgefüllt werden, es ist jedoch vor dem Versand per Post an die untenstehende Adresse oder E-Mail an grundsteuer@krefeld.de handschriftlich zu unterschreiben. Die Faxnummer lautet 0 21 51 / 86 - 1740.
FAQ
Kontaktinformationen
Sofern Sie Fragen zu den Grundbesitzabgaben haben, werden Ihnen die nachstehenden Personen gerne behilflich sein:
Verantwortlichkeit | Name | Rufnummer | Zimmer |
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Sachgebietsleitung | Herr Bergerhoff | 0 21 51 / 86-1725 | 02.032 – Petersstraße 9 |
Bezirk 1 | Frau Schmitz | 0 21 51 / 86-1720 | 02.035 – Petersstraße 9 |
Bezirk 2 | Frau Madinski | 0 21 51 / 86-1867 | 02.028 – Petersstraße 9 |
Bezirk 3 | Frau Hoymann | 0 21 51 / 86-1728 | 02.033 – Petersstraße 9 |
Bezirk 4 | Frau Heidelberger-Roy | 0 21 51 / 86-1723 | 02.030 – Petersstraße 9 |
Bezirk 5 | Frau Horz | 0 21 51 / 86-1858 | 02.035 – Petersstraße 9 |
Bezirk 6 | Frau Austermann | 0 21 51 / 86-1835 | 02.030 – Petersstraße 9 |
Bezirk 7 | Frau Münten | 0 21 51 / 86-1804 | 02.029 – Petersstraße 9 |
Bezirk 8 | Frau Tetzlaff | 0 21 51 / 86-1787 | 02.034 – Petersstraße 9 |
Bezirk 9 | Herr Beermann | 0 21 51 / 86-1799 | 02.034 – Petersstraße 9 |
Sonderprüfungen und Sonderaufgaben | Herr Bludau | 0 21 51 / 86-1722 | 02.031 – Petersstraße 9 |
Sonderprüfungen und Sonderaufgaben | Frau Austermann | 0 21 51 / 86 1835 | 02.030 – Petersstraße 9 |
Bezirk | Gemarkung bzw. Aktenzeichen des Finanzamtes |
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Bezirk 1 |
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Bezirk 2 |
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Bezirk 3 |
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Bezirk 4 |
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Bezirk 5 |
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Bezirk 6 |
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Bezirk 7 |
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Bezirk 8 |
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Bezirk 9 |
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