Zweitwohnungssteuer
Inhaber von Zweitwohnungen in der Stadt Krefeld sind verpflichtet die Zweitwohnungssteuer zu entrichten.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Fristen
Das Innehaben einer oder mehrerer Zweitwohnungen ist innerhalb eines Monats nach Beginn der Steuerpflicht gem. § 3 Abs. 3 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Krefeld anzuzeigen.
FAQ
Kontaktinformationen
Sofern Sie Fragen zur Zweitwohnungssteuer haben, werden Ihnen die nachstehenden Ansprechpersonen gerne behilflich sein:
Name: | Rufnummer: | Zimmer: |
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Herr Georgopoulos | 0 21 51 / 86-1758 | 01.027 – Petersstraße 9 |
Frau Lutter | 0 21 51 / 86-1798 | 01.027 – Petersstraße 9 |
Fax: 0 21 51 / 86-1740 |