Steuern & Zoll

Zweitwohnungssteuer

Inhaber von Zweitwohnungen in der Stadt Krefeld sind verpflichtet die Zweitwohnungssteuer zu entrichten.

Fristen

Das Innehaben einer oder mehrerer Zweitwohnungen ist innerhalb eines Monats nach Beginn der Steuerpflicht gem. § 3 Abs. 3 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Krefeld anzuzeigen.

FAQ

Kontaktinformationen

Sofern Sie Fragen zur Zweitwohnungssteuer haben, werden Ihnen die nachstehenden Ansprechpersonen gerne behilflich sein:

Name:Rufnummer:Zimmer:
Herr Georgopoulos0 21 51 / 86-175801.027 – Petersstraße 9
Frau Lutter0 21 51 / 86-179801.027 – Petersstraße 9
 Fax: 0 21 51 / 86-1740