Familie & Kind

Jugendhilfe im Strafverfahren - Jugendgerichtshilfe

Die Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe (JuHiS/JGH) ist eine Pflichtaufgabe und stützt sich auf das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Die JuHiS/JGH berät straffällige Jugendliche und Heranwachsende und ihre Familien. Durch den persönlichen Kontakt erhalten die Sozialarbeiter*innen Einblick in das soziale Umfeld der Beschuldigten, deren Persönlichkeit und Entwicklung. 

In der Gerichtsverhandlung ist die JuHiS/JGH anwesend und legt ihre Erkenntnisse über die beschuldigte Person dem Jugendgericht dar. Vor diesem Hintergrund schlägt die JuHiS/JGH dem Jugendgericht ebenfalls geeignete erzieherische Maßnahme für den*die Beschuldigte*n vor. 

Darüber hinaus begleitet und berät die JuHiS/JGH Jugendliche und Heranwachsende nach der Gerichtsverhandlung z. B. im Rahmen der Vermittlung und Überwachung von Maßnahmen, die per Gerichtsurteil oder Beschluss ausgesprochen wurden.

Die Jugendgerichtshilfe unterliegt einer Alterseinschränkung. Sie gilt nur für Jugendliche und junge Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr

Herzlich Willkommen auf der Internetseite der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe der Stadt Krefeld!

Hier hast Du die Möglichkeit, Dich ausführlich über die Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe zu informieren (im Folgenden abgekürzt mit JuHiS/JGH).

Ähnlich, wie wir es beispielsweise aus unserem Familienleben kennen, gibt es auch bezogen auf die ganze Gesellschaft Regeln für uns Menschen, die ein harmonisches Zusammenleben ermöglichen sollen. In unserer Gesellschaft sind mit Regeln dann Gesetze und Verordnungen gemeint. Gesetze beinhalten daher unter anderem sowohl Rechte, die wir haben als auch Verbote, die für uns gelten und dienen letztendlich unserem Schutz, sowie unserer Sicherheit und Ordnung.

Du bist jung und Du darfst Fehler machen!

Nicht immer treffen wir in unserem Leben die richtigen Entscheidungen und kommen eventuell auch sogar vom „Weg" ab.
Gerade als Jugendliche/r (14 bis 18 Jahre) oder Heranwachsende/r (18 bis 21 Jahre) hast Du ziemlich viele Aufgaben in Deinem Leben zu bewältigen: 

  • Du sollst und musst regelmäßig zur Schule gehen! 
  • Du sollst auf deine Eltern hören! 
  • Deinen Geschwistern sollst Du ein gutes Vorbild sein! 
  • Du sollst Dir die „richtigen" Freunde aussuchen! 

Mit Sicherheit kannst Du Dich in den ganzen „Solls" irgendwo wiederfinden und stellst fest, dass manchmal ziemlich viel von Dir erwartet wird. Das Sollen erscheint Dir vielleicht viel größer als das Dürfen oder Wollen. Und weil alle Menschen unter verschiedenen Bedingungen aufwachsen, ist die Bewältigung dieser ganzen Aufgaben für manche von uns leichter oder schwieriger, als für andere auf dem Weg zum Erwachsenwerden.

Im Jugendstrafrecht geht es um Erziehung und nicht um Bestrafung!

Mal angenommen, Du begehst eine Straftat:
Du erhältst nun eine Ladung von der Polizei und wirst aufgefordert Stellung zu nehmen. Danach erhalten Du und auch Deine Eltern (solange Du unter 18 Jahre alt bist!) einen weiteren Brief. Diesmal vom Jugendamt! Ein*e Mitarbeiter*in der JuHiS/JGH lädt Dich und ggf. Deine Eltern zum Gespräch ein, weil er*sie von der Staatsanwaltschaft informiert wurde, dass Du eine Straftat begangen haben sollst und Anklage erhoben wurde - Du musst vor Gericht.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Fragen? Wir beantworten sie gerne!

Hinweis: Die Sammlung der FAQ stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient lediglich der Information.

FAQ

Kontaktinformationen

Deine Ansprechpartner/in bei der Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendgerichtshilfe unterliegt einer Alterseinschränkung. Sie gilt nur für Jugendliche und junge Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.

Telefonische Erreichbarkeit:

Frau Schmidt ist montags bis freitags ganztägig zu erreichen.
Die weiteren Mitarbeiter*innen sind montags bis freitags ab 14.00 Uhr am besten zu erreichen.

Fax-Nr. 0 21 51 / 86-3287

Mitarbeiter
E-Mail
Zuständigkeit nach PLZTelefon dienstlich/ mobilRathaus, Zimmer
Silke Wintersig
silke.wintersig@krefeld.de
Leitung der Abteilung Jugend0 21 51 / 86-3270C 363
Gülay Kaya
guelay.kaya@krefeld.de
Sachgebietsleitung0 21 51 / 86-3272C 353
Beate Schmidt
beate.schmidt@krefeld.de
Arbeitsauflagen / Sozialstunden
Verwaltung
Bereitschaftstelefon werktags
0 21 51 / 86-3281C 361
Kristina Thau
kristina.thau@krefeld.de
Bezirk 47799 (R bis Z)
Bezirk 47839
0 21 51 / 86-1543C 337
Sophia Wackers
sophia.wackers@krefeld.de
Bezirk 47799 (A bis Q)0 21 51 / 86-3279C 337
Melissa Lamertz
m.lamertz@krefeld.de
Bezirk 47802
Bezirk 47803
0 21 51 / 86-3280C 332
Verena Kippels
verena.kippels@krefeld.de
Bezirk 47805 (K bis Z)
Bezirk 47809
0 21 51 / 86-3274C 336
Franziska Schellong
f.schellong@krefeld.de
Bezirke 47800 + 478040 21 51 / 86-3208C 334
Tobias Scherer
tobias.scherer@krefeld.de
Bezirk 47805 (A bis J)
Bezirk 47829
0 21 51 / 86-3208C 354
Johanna Klewin
johanna.klewin@krefeld.de
Arbeit mit Strafunmündigen0 21 51 / 86-3743C 355
Jessica Kautz
jessica.kautz@krefeld.de
Arbeit mit Strafunmündigen
und ambulante Maßnahmen
nach dem JGG
0 21 51 / 86-3983C 355

 

Deine Ansprechpartner/in beim Katholischen Verein für Soziale Dienste e. V.

Mitarbeiter
E-Mail
Zuständigkeit nach PLZTelefon dienstlich/ mobil
Jakob Nowak
nowak@skm-krefeld.de
Bezirke 47798 + 478070 21 51 / 36337-25
Mario Ross
ross@skm-krefeld.de
Bezirke 47798 + 478070 21 51 / 36337-16
Denise Krüger
krueger@skm-krefeld.de
Bezirke 47798 + 478070 21 51 / 36337-28