Wirtschaftliche Jugendhilfe
Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe:
- Prüfung der örtlichen Zuständigkeit für Hilfen zur Erziehung und andere Leistungen der Jugendhilfe
- Regelung der finanziellen Leistungen bei Hilfen zur Erziehung
- Unterstützung der Bezirkssozialarbeit bei finanziellen Regelungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung
- Prüfung vorrangiger Sozialleistungen
- Regelung von Kostenerstattungsansprüchen
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