Familie & Kind

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe:

  • Prüfung der örtlichen Zuständigkeit für Hilfen zur Erziehung und andere Leistungen der Jugendhilfe
  • Regelung der finanziellen Leistungen bei Hilfen zur Erziehung
  • Unterstützung der Bezirkssozialarbeit bei finanziellen Regelungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung
  • Prüfung vorrangiger Sozialleistungen
  • Regelung von Kostenerstattungsansprüchen

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