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Bürgergeld
Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist Grundlage für die Zahlung von Bürgergeld, der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Leistungen erhalten Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze (§ 7a SGB II) noch nicht vollendet haben
- erwerbsfähig sind, d.h. mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein können
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte)
Bürgergeld umfasst grundsätzlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie die angemessen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Neben der Zahlung von Bürgergeld erbringt das Jobcenter Krefeld, gegebenenfalls in Kooperation mit weiteren Anbietern, umfassende Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Beratung, Vermittlung, Qualifizierung, zusätzliche finanzielle Leistungen).
Weitere Details
Bereich | Jobcenter Krefeld |
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Altersgruppe | Jugendliche 13-17 Jahre, Jugendliche 17-21 Jahre, Erwachsene |
Anschrift | Willy-Brandt-Platz 1, 47805 Krefeld |
Telefon | 0 21 51 / 70 48 - 0 |
Internetseite | www.jobcenter-krefeld.de |