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Asylbewerberleistungen
Für Asylbewerber und diesen rechtlich gleichgestellten Ausländern werden bei nachgewiesener Bedürftigkeit Leistungen zum Lebensunterhalt ausschließlich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt.
Die Leistungen werden in der Regel für einen Zeitraum von 18 Monaten in Form von Grundleistungen erbracht. Nach Ablauf der Frist werden die Leistungen der Grundsicherung entsprechend gewährt. Neben dem Regelsatz werden Unterkunftskosten in angemessenem Umfang übernommen. Außerdem werden nach dem AsylbLG auch Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erbracht.
Weitere Details
Bereich | Stadt Krefeld - Fachbereich Migration und Integration |
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Altersgruppe | Kinder 0-1 Jahr, Kinder 1-3 Jahre, Kinder 3-6 Jahre, Kinder 6-13 Jahre, Jugendliche 13-17 Jahre, Jugendliche 17-21 Jahre, Erwachsene |
Anmerkungen | Termine nach Vereinbarung |
Anschrift | Am Hauptbahnhof 5, 47798 Krefeld |
Telefon | 0 21 51 / 86 29 37 |
Fax | 0 21 51 / 86 31 70 |
team.asyl@krefeld.de |