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Asylbewerberleistungen

Für Asylbewerber und diesen rechtlich gleichgestellten Ausländern werden bei nachgewiesener Bedürftigkeit Leistungen zum Lebensunterhalt ausschließlich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt.

Die Leistungen werden in der Regel für einen Zeitraum von 18 Monaten in Form von Grundleistungen erbracht. Nach Ablauf der Frist werden die Leistungen der Grundsicherung entsprechend gewährt. Neben dem Regelsatz werden Unterkunftskosten in angemessenem Umfang übernommen. Außerdem werden nach dem AsylbLG auch Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erbracht.

Weitere Details

BereichStadt Krefeld - Fachbereich Migration und Integration
AltersgruppeKinder 0-1 Jahr, Kinder 1-3 Jahre, Kinder 3-6 Jahre, Kinder 6-13 Jahre, Jugendliche 13-17 Jahre, Jugendliche 17-21 Jahre, Erwachsene
AnmerkungenTermine nach Vereinbarung
AnschriftAm Hauptbahnhof 5, 47798 Krefeld
Telefon0 21 51 / 86 29 37
Fax0 21 51 / 86 31 70
E-Mailteam.asyl@krefeld.de