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Begleitetes Fahren ab 17
Mit sechzehneinhalb Lebensjahren kann man sich in einer Fahrschule zur Fahrausbildung in der Klasse B oder BE anmelden und einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Die Fahrerlaubnis ist für die Fahrerlaubnisklassen B und BE mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person begleitet wird (Begleitperson). Wenn der Antrag bewilligt wird, beginnt die übliche Ausbildung in der Fahrschule (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung).
Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung abgelegt werden. Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt geworden ist, erhält keinen EU-Kartenführerschein, sondern eine sogenannte „Prüfungsbescheinigung", die nur zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres (sprich: mit dem 18. Geburtstag) wird ein EU-Kartenführerschein ausgestellt.
Online-Terminvereinbarung möglich unter:
www.krefeld.de/de/ordnung/strassenverkehrsangelegenheiten/
Weitere Details
Bereich | Stadt Krefeld - Fachbereich Sicherheit und Ordnung |
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Altersgruppe | Jugendliche 13-17 Jahre |
Anschrift | Elbestraße 7, 47800 Krefeld |
Sprech- und Öffnungszeiten | Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr und Mo 14.00 - 16.00 Uhr Mi geschlossen Do 14.00 - 17.30 Uhr |
Kontakt | Führerscheinstelle |
Telefon | 0 21 51 / 86 0 |
fuehrerscheinstelle@krefeld.de | |
Internetseite | www.krefeld.de/führerschein |