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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Agentur für Arbeit zahlt in bestimmten Fällen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen. Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet bzw. in einer Lebenspartnerschaft verbunden oder haben mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.
Gezahlt wird für die Dauer der Berufsausbildung. Die Höhe der BAB richtet sich nach der Art der Unterbringung. Das eigene Einkommen wird grundsätzlich voll angerechnet. Wenn Sie vorab schnell und einfach prüfen wollen, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Berufsausbildungsbeihilfe voraussichtlich zusteht, können Sie den BAB-Rechner im Internet unter www.babrechner.arbeitsagentur.de nutzen.
Für eine schulische Ausbildung (z.B. Physiotherapeut/-in), kann BAB nicht gewährt werden. Nach einer erfolgreich abgeschlossenen ersten Berufsausbildung, gleich welcher Art (betrieblich, außerbetrieblich, schulisch), mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren steht BAB grundsätzlich nicht zu. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann BAB für eine zweite Berufsausbildung in Betracht kommen.
Weitere Details
Bereich | Agentur für Arbeit Krefeld |
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Altersgruppe | Jugendliche 13-17 Jahre, Jugendliche 17-21 Jahre, Erwachsene |
Anschrift | Besucheradresse: Philadelphiastr. 2 , 47799 Krefeld Postanschrift: Agentur für Arbeit Krefeld, 47796 Krefeld |
Sprech- und Öffnungszeiten | Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr Telefonische Auskünfte: Mo - Fr 8.00 - 18.00 Uhr |
Telefon | 08 00 / 4 55 55 00 (Arbeitnehmer) 08 00 / 4 55 55 20 (Arbeitgeber) |
Fax | 0 21 51 / 92 24 00 |
krefeld@arbeitsagentur.de | |
Internetseite | www.arbeitsagentur.de/krefeld |