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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Was ist Eingliederungshilfe?

Die Schule besuchen, Freunde treffen, arbeiten gehen oder Sport treiben. Für jeden Menschen soll das ohne Einschränkung möglich sein. Manche Menschen mit Behinderung brauchen hier Unterstützung. Eingliederungshilfeleistungen bieten solche Unterstützung. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderung so zu unterstützen, dass sie nach ihren Wünschen leben können.

Die Eingliederungshilfe umfasst die medizinische Rehabilitation, die Teilhabe an Bildung, die Teilhabe an Arbeit und die soziale Teilhabe. Eine Leistung der medizinischen Rehabilitation bei kleinen Kindern mit Behinderung ist zum Beispiel die Frühförderung. Für die Teilnahme am Schulunterricht ist vielleicht eine Person notwendig, die das Kind vor Ort in der Schule unterstützt. Wenn am Arbeitsplatz Unterstützung gebraucht wird, ist die Assistenzkraft ebenso eine Leistung der Eingliederungshilfe. Braucht der Mensch mit Behinderung Unterstützung beim alltäglichen Leben, beim Einkaufen, im Haushalt oder im Freizeitbereich, zum Beispiel um mit Freunden etwas zu unternehmen, können auch hier Assistenzkräfte die soziale Teilhabe gewährleisten. Eltern mit Behinderung, die Unterstützung brauchen, um gleichberechtigt und selbstbestimmt ihrer Aufgabe als Eltern gerecht werden zu können, können Elternassistenz beantragen.

Für Kinder mit Behinderungen werden die meisten Eingliederungshilfeleistungen ohne Kostenbeteiligung der Eltern gewährt, dazu gehören zum Beispiel heilpädagogische Leistungen und Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Erwachsene Menschen mit Behinderung müssen sich bei entsprechendem Einkommen und/oder Vermögen an den Kosten beteiligen. Kostenfrei sind Leistungen der Eingliederungshilfe immer dann, wenn Menschen mit Behinderung existenzsichernde Leistungen erhalten, zum Beispiel Bürgergeld.

Weitere Details

BereichStadt Krefeld - Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
AnmerkungenTipp: Eine umfassende individuelle Beratung, schon bevor Sie Leistungen beantragen, erhalten Sie zum Beispiel bei der EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung). Sie gibt Ihnen auch Hinweise, wo ein Antrag gestellt werden kann und welche Unterlagen dafür gebraucht werden. Die EUTB berät kostenlos und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungsanbietern.
AnschriftVon-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
Sprech- und ÖffnungszeitenEin Besuch im Rathaus ist nach vorheriger Vereinbarung eines Termins möglich.
Telefon0 21 51 / 86 30 51
Fax0 21 51 / 86 30 55
E-Maileingliederungshilfe@krefeld.de
Internetseitewww.krefeld.de/eingliederungshilfe
Linkhttps://www.krefeld.de/familienportal/familienkompass/eutb-ergaenzende-unabhaengige-teilhabeberatung/