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Hinterbliebenenrenten
Der Fachbereich Recht der Stadt Krefeld ist behilflich bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Witwen-, Witwer- und Waisenrenten sowie Erziehungsrente.
Weitere Details
Bereich | Stadt Krefeld - Fachbereich Recht |
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Altersgruppe | Kinder 0-1 Jahr, Kinder 1-3 Jahre, Kinder 3-6 Jahre, Kinder 6-13 Jahre, Jugendliche 13-17 Jahre, Jugendliche 17-21 Jahre, Erwachsene |
Informationen | Der Fachbereich Recht der Stadt Krefeld ist behilflich bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Witwen-, Witwer- und Waisenrenten sowie Erziehungsrente und bei der Anrechnung von Erziehungszeiten. Darüber hinaus leistet es Hilfestellung bei Kontenklärungen. |
Anmerkungen | Ein Angebot für Hinterbliebene. |
Anschrift | Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld |
Sprech- und Öffnungszeiten | Mo, Di, Mi, Fr 8.30 - 12.30 Uhr; Do 14.00 - 17.30 Uhr. |
Kontakt | Herr Ruhnau |
Telefon | 0 21 51 / 86 21 24 |
Fax | 0 21 51 / 86 21 10 |
fred.ruhnau@krefeld.de | |
Internetseite | www.krefeld.de |
Link | www.krefeld.de/recht |