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Jugendgerichtshilfe

Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Sie unterstützen zu diesem Zweck die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten und äußern sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind.

Sachgebietsleitung
Telefon: 0 21 51 / 86 - 3272
E-Mail: guelay.kaya@krefeld.de

Weitere Ansprechpartner

Claudia Wüster
Telefon: 0 21 51 86 / 33 29
E-Mail: Claudia.Wüster@Krefeld.de

Elisa Radtke
Telefon: 0 21 51 86 / 33 31
E-Mail: elisa.radtke@krefeld.de

Daniel Kaiser
Telefon: 0 21 51 / 86 32 67
Email: daniel.kaiser@Krefeld.de

Weitere Details

BereichStadt Krefeld - Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
Abteilung Jugend - Sachgebiet Jugendgerichtshilfe
AltersgruppeJugendliche 13-17 Jahre, Jugendliche 17-21 Jahre
AnmerkungenDie Jugendgerichtshilfe wird tätig bei Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren und bei jungen Volljährigen vom 18. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
AnschriftVon-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
Sprech- und ÖffnungszeitenNach telefonischer Terminabsprache.
KontaktSachgebietsleitung: Frau Kaya-Smajgert
Telefon0 21 51 / 86 32 72
Fax0 21 51 / 86 32 87
E-Mailguelay.kaya@krefeld.de
Internetseitewww.krefeld.de/jugendgerichtshilfe