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Krefeld - Pass
Der Krefeld-Pass berechtigt Sie und Ihre mit Ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebenden Angehörigen, die kulturellen und sportlichen Einrichtungen der Stadt Krefeld mit einer bis zu 50-prozentigen Ermäßigung bzw. im Rahmen der jeweiligen Entgeltordnung, zu besuchen.
Den Krefeld-Pass können folgende Personen erhalten:
- Empfänger von Bürgergeld / Sozialgeld nach dem SGB II
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Wohngeld
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bewohner von Krefelder Heimen, die Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen
- jugendliche Arbeitslose bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres sowie
- Kinder und Jugendliche in Krefelder Heimen, soweit sie Hilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz erhalten.
Der Krefeld-Pass kann in allen Bürgerbüros der Stadt Krefeld kostenlos beantragt werden.
Weitere Details
Bereich | Stadt Krefeld - Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen |
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Altersgruppe | Kinder 0-1 Jahr, Kinder 1-3 Jahre, Kinder 3-6 Jahre, Kinder 6-13 Jahre, Jugendliche 13-17 Jahre, Jugendliche 17-21 Jahre, Erwachsene |
Anmerkungen | Der Krefeld-Pass wird jeweils für ein Jahr ausgestellt; er ist gebührenfrei und kann einmal verlängert werden. Anträge können Sie in jedem Bürgerbüro stellen. |
Anschrift | Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld |
Sprech- und Öffnungszeiten | während der allgemeinen Öffnungszeiten |
Kontakt | Herr Schiffer |
Telefon | 0 21 51 - 86 36 60 |
Fax | 0 21 51 - 86 31 45 |
fb50@krefeld.de | |
Internetseite | www.krefeld.de/krefeld-pass |