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Krefeld - Pass

Der Krefeld-Pass berechtigt Sie und Ihre mit Ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebenden Angehörigen, die kulturellen und sportlichen Einrichtungen der Stadt Krefeld mit einer bis zu 50-prozentigen Ermäßigung bzw. im Rahmen der jeweiligen Entgeltordnung, zu besuchen.

Den Krefeld-Pass können folgende Personen erhalten:

  • Empfänger von Bürgergeld / Sozialgeld nach dem SGB II
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Wohngeld
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Bewohner von Krefelder Heimen, die Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen
  • jugendliche Arbeitslose bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres sowie
  • Kinder und Jugendliche in Krefelder Heimen, soweit sie Hilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz erhalten.

Der Krefeld-Pass kann in allen Bürgerbüros der Stadt Krefeld kostenlos beantragt werden.

 

Weitere Details

BereichStadt Krefeld - Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
AltersgruppeKinder 0-1 Jahr, Kinder 1-3 Jahre, Kinder 3-6 Jahre, Kinder 6-13 Jahre, Jugendliche 13-17 Jahre, Jugendliche 17-21 Jahre, Erwachsene
AnmerkungenDer Krefeld-Pass wird jeweils für ein Jahr ausgestellt; er ist gebührenfrei und kann einmal verlängert werden. Anträge können Sie in jedem Bürgerbüro stellen.
AnschriftVon-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
Sprech- und Öffnungszeitenwährend der allgemeinen Öffnungszeiten
KontaktHerr Schiffer
Telefon0 21 51 - 86 36 60
Fax0 21 51 - 86 31 45
E-Mailfb50@krefeld.de
Internetseitewww.krefeld.de/krefeld-pass