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Schiedsamt
Die Zuständigkeit des Schiedsamtes erstreckt sich auf Privatklagedelikte (zum Beispiel Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung), bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten (zum Beispiel nachbarrechtliche Streitigkeiten, die nicht durch Einwirkungen eines gewerblichen Betriebes entstehen, Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind) sowie zivilrechtliche Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Die Stadt Krefeld ist in elf Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Örtlich zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Bezirk die Gegenpartei ihren Wohnsitz hat.
Weitere Details
Bereich | Stadt Krefeld - Fachbereich Recht |
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Altersgruppe | Jugendliche 17-21 Jahre, Erwachsene |
Anschrift | Von-der-Leyen-Platz 1, 47792 Krefeld |
Sprech- und Öffnungszeiten | Mo, Di, Mi, Fr 8.30 - 12.30 Uhr; Do 14.00 - 17.30 Uhr |
Kontakt | Herr van den Bergh |
Telefon | 0 21 51 / 86 21 30 |
Fax | 0 21 51 / 86 21 10 |
m.van.den.bergh@krefeld.de | |
Internetseite | www.krefeld.de/Schiedsamt |