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Schwerbehindertenausweis
Seit Januar 2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht zuständig. Anträge auf Ausstellung oder auf Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises sind nun bei der Stadt Krefeld zu stellen.
Weitere Details
Altersgruppe | Kinder 0-1 Jahr, Kinder 1-3 Jahre, Kinder 3-6 Jahre, Kinder 6-13 Jahre, Jugendliche 13-17 Jahre, Jugendliche 17-21 Jahre, Erwachsene |
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Anschrift | Konrad-Adenauer-Platz 17, 47803 Krefeld |
Sprech- und Öffnungszeiten | Montag bis Donnerstag 8.00 bis 17.00 Uhr Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr |
Kontakt | Servicportal |
Telefon | 0 21 51 / 86-0 |
Link | https://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/anerkennung-von-behinderungen-schwerbehindertenausweise/ |