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Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung
Grundlage für die Gewährung von Sozialhilfe als existenzsichernde Leistung ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Einen einkommens- und vermögensabhängigen Leistungsanspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt können nach diesem Gesetz haben:
- Personen, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und
- eine vorgezogene Altersrente beziehen oder
- Personen, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und
- die für mehr als 6 Monate weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig und
- nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben:
- Geburtsjahrgang 1947 1 65 + 1 Monat
- Geburtsjahrgang 1948 2 65 + 2 Monate..
- Geburtsjahrgang 1953 7 65 + 7 Monate
- Geburtsjahrgang1954 8 65 + 8 Monate
usw.
Hinweise zur Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Eintrag zu dieser Sozialleistung.
Weitere Details
Bereich | Stadt Krefeld - Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen |
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Altersgruppe | Kinder 0-1 Jahr, Kinder 1-3 Jahre, Kinder 3-6 Jahre, Kinder 6-13 Jahre, Jugendliche 13-17 Jahre, Jugendliche 17-21 Jahre, Erwachsene |
Anschrift | Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld |
Sprech- und Öffnungszeiten | Vorsprachen sind derzeit nur nach vorheriger Terminierung möglich |
Telefon | Hilfe zum Lebensunterhalt: Kontakt: Herr Weber Telefon 0 21 51 / 86 30 26 Telefax 0 21 51 / 86 29 11 Grundsicherung (A - La) Kontakt: Herr Schiffer-Milz Telefon 0 21 51 / 86 29 85 Grundsicherung (Lb - Z) Kontakt: Frau Dornbusch Telefon 0 21 51 / 86 29 34 |
hans.weber@krefeld.de, m.schiffer-milz@krefeld.de,t.dornbusch@krefeld.de | |
Internetseite | www.krefeld.de/sozialhilfe-grundsicherung |
Link | www.krefeld.de/de/dienstleistungen/sozialhilfe-grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung/ |