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Wohnberechtigungsschein

Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich.

Voraussetzung für die Ausstellung eines WBS ist unter anderem die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell. Deshalb werden Sie gebeten, alle erforderlichen Unterlagen zur Berechnung bei der persönlichen oder schriftlichen Antragstellung einzureichen. Sollten Sie bereits eine Wohnung in Aussicht haben, geben Sie dies bei Ihrem Antrag bitte mit an und reichen ggfls. eine Bescheinigung ein.

Weitere Details

BereichStadt Krefeld - Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
AltersgruppeJugendliche 17-21 Jahre, Erwachsene
AnschriftKonrad-Adenauer-Platz 17 , 47803 Krefeld
Sprech- und ÖffnungszeitenÖffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr 8.30-12.30 Uhr
Do 14.00-17.00 Uhr
Telefon0 21 51 / 86 36 00
Fax0 21 51 / 86 36 70
E-Mailwbs@krefeld.de
Internetseitewww.krefeld.de/wohnberechtigungsschein