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Wohnberechtigungsschein
Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich.
Voraussetzung für die Ausstellung eines WBS ist unter anderem die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell. Deshalb werden Sie gebeten, alle erforderlichen Unterlagen zur Berechnung bei der persönlichen oder schriftlichen Antragstellung einzureichen. Sollten Sie bereits eine Wohnung in Aussicht haben, geben Sie dies bei Ihrem Antrag bitte mit an und reichen ggfls. eine Bescheinigung ein.
Weitere Details
Bereich | Stadt Krefeld - Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen |
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Altersgruppe | Jugendliche 17-21 Jahre, Erwachsene |
Anschrift | Konrad-Adenauer-Platz 17 , 47803 Krefeld |
Sprech- und Öffnungszeiten | Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr 8.30-12.30 Uhr Do 14.00-17.00 Uhr |
Telefon | 0 21 51 / 86 36 00 |
Fax | 0 21 51 / 86 36 70 |
wbs@krefeld.de | |
Internetseite | www.krefeld.de/wohnberechtigungsschein |