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Wohngeld und Lastenzuschuss
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum und als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt. Die Bewilligung erfolgt ab dem ersten des Monats der Antragstellung (maßgebend ist der Eingangsstempel der Wohngeldstelle).
Weitere Details
Bereich | Stadt Krefeld - Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen |
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Altersgruppe | Jugendliche 17-21 Jahre, Erwachsene |
Anschrift | Konrad-Adenauer-Platz 17, 47803 Krefeld |
Sprech- und Öffnungszeiten | Öffnungszeiten Mo, Mi, Fr 8.30 - 12.30 Uhr Do 14.00-17.00 Uhr |
Telefon | 0 21 51 / 86-0 (Serviceportal der Stadt Krefeld) |
Fax | 0 21 51 / 86 36 70 |
wohngeld@krefeld.de | |
Internetseite | www.krefeld.de/wohngeld |