Sorgeerklärung
Wenn die Eltern des Kindes bei seiner Geburt nicht miteinander verheiratet sind, hat die Mutter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht.
Das gemeinsame Sorgerecht können Eltern bestimmen, wenn beide Elternteile eine entsprechende übereinstimmende Sorgeerklärung beim Jugendamt oder Notar beurkunden lassen; dies ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich. Die Eltern des Kindes müssen nicht in Haushaltsgemeinschaft leben. Das gemeinsame Sorgerecht kann nur durch gerichtliche Entscheidung auf Antrag eines Elternteiles abgeändert werden.
Hinweis
Für ein Beratungsgespräch oder für die Beurkundung der gemeinsamen Sorgeerklärung ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Im Rahmen der notwendigen Belehrung werden Sie über die rechtliche Bedeutung der Beurkundung informiert und Ihre Fragen beantwortet.
Sie haben die Möglichkeit über den Formularassistenten im Formularbereich online eine Terminanfrage einzureichen!
Benötigte Unterlagen
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes bzw. Mutterpass
- Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
Rechtsgrundlagen
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.