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Gewerbesteuer - Aussetzung der Vollziehung
Ein Rechtsbehelf gegen einen Gewerbesteuerbescheid verhindert nicht dessen Vollziehung. Die strittigen Forderungen sind zu den im Bescheid benannten Fälligkeiten zu entrichten.
Allgemeines
Die Vollziehung eines Bescheides kann nur ausgesetzt werden, wenn ernstliche Zweifel an der bestrittenen Gewerbesteuerfestsetzung bestehen. Die Stadtverwaltung ist hierbei grundsätzlich an die Entscheidungen des Finanzamtes gebunden. Da der Gewerbesteuerbescheid auf den Feststellungen des Gewerbesteuermessbescheides oder des Zerlegungsbescheides (Grundlagenbescheid) beruht, ist der Rechtsbehelf beim zuständigen Finanzamt einzulegen und die Vollziehungsaussetzung zu beantragen. Näheres entnehmen Sie diesem Hinweis.
Hinweis/Sicherheitsleistung
Soweit das Finanzamt die Vollziehung des Grundlagenbescheides aussetzt, ist auch die Vollziehung des Gewerbesteuerbescheides auszusetzen (§ 361 Abs. 3 AO). Die Vollziehungsaussetzung durch die Stadt Krefeld kann jedoch von einer Sicherheitsleistung (§ 241 AO) abhängig gemacht werden. Hierüber entscheidet die Stadtverwaltung in eigener Zuständigkeit. In dem Zusammenhang erfolgt durch die kommunale Steuerbehörde eine Bonitäts- und Risikoanalyse zur Vermeidung des Risikos von Steuerausfällen.
Verzinsung
Wenn der Rechtsbehelf gegen den Grundlagenbescheid endgültig keinen Erfolg hat, sind ausgesetzte Gewerbesteuerforderungen zu verzinsen.
Kontakt
Die jeweiligen Kontaktdaten der Finanzämter in Nordrhein-Westfalen erhalten Sie hier.
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Anschrift
Fachbereich Finanzservice
Petersstr. 9
47798 Krefeld