Anzeigepflicht besteht für Hunde, die ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen.
Das Landeshundegesetz gilt für alle Hunde, insbesondere aber für große Hunde, gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen.
Hunde unter 40 Zentimeter Widerristhöhe (Schulterhöhe) oder unter 20 Kilogramm Gewicht, die nicht als gefährlich eingestuft sind, gelten als kleine Hunde.
Sicherheit und Ordnung
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