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Wer organisiert den Schulweg?

Eltern, Kinder und Jugendliche müssen den Weg zur Schule in eigener Verantwortung organisieren.

Ein Grundschüler, der mehr als zwei Kilometer von der Schule entfernt wohnt, hat Anspruch auf ein Fahrticket, ein sogenanntes Schokoticket. Sekundarschüler, deren Schulweg länger als 3,5 km ist, haben ebenfalls Anspruch auf ein Schokoticket. Für Berufsschüler muss die Länge des Schulwegs mehr als 5,0 km betragen.

Für den Antrag auf Fahrtkostenermäßigung wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Schule.