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Wie können Asylbewerber und Geflüchtete privaten Wohnraum anmieten?

Wie können Asylbewerber und Flüchtlinge privaten Wohnraum anmieten?

Grundsätzlich sind alle Asylbewerber und Flüchtlinge verpflichtet, zunächst in einer der städtischen Unterkünfte bzw. städtischerseits angemieteten Wohnungen zu wohnen, solange für sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht werden.