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Führerschein

Termine für die Führerscheinstelle können Sie für die gängigsten Antragsformen hier buchen. Neue Termine werden immer für mehrere Wochen im Voraus freigeschaltet. Sollten Sie keinen verfügbaren angezeigt bekommen, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut.

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr
Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 bis 17.30 Uhr.
Mittwochs hat die Führerscheinstelle geschlossen!

Wichtig: Bitte wählen Sie das richtige Anliegen aus (verschiedene Bearbeitungszeiten sind dahinter geschaltet), da ansonsten eventuell ein Folgetermin vereinbart werden muss. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

Es steht ein digitaler Fotoautomat vor Ort zur Verfügung (mit Ausnahme für internationale Führerscheine). Die Fotos werden direkt an das Fachverfahren übermittelt. Die Kosten betragen 6,00 Euro und werden bei Antragstellung erhoben.

Für internationale Führerscheine bringen Sie bitte ein Passfoto, wie üblich mit, da dieses für das Papierdokument benötigt wird.

Für Fragen zu Fahrerlaubnisangelegengeheiten können Sie die E-Mail-Adresse fuehrerscheinstelle@krefeld.de nutzen. Bitte haben Sie jedoch etwas Geduld, bis Ihr Anliegen beantwortet werden kann.

Hinweis zur Schlüsselzahl 197 bei einem Antrag auf Ersterteilung:

Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung seiner Fahrerlaubnis um die aufbauenden Klassen BE, C1, C1E, C, D1, D1E, D oder DE eine Automatikbeschränkung - das betrifft zum Beispiel die Fahrerlaubnis für Lkw oder schwere Wohnmobile. Für alle genannten Klassen wird die Schlüsselzahl 78 eingetragen, sofern die Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurden. Um diese Klassen mit manuellem Getriebe fahren zu können, muss die praktische Führerscheinprüfung zwingend auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt werden.

Hierbei ist zu beachten, dass viele Fahrzeuge der Klasse C nur über Automatikgetriebe verfügen. Die Schlüsselzahl kann also bei Erweiterungen erhebliche Nachteile mit sich bringen. Überlegen Sie sich vorher gut, ob Sie eine Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 197 erwerben möchten.
Beim Ersterwerb der Klasse B197 muss häufig ein neues Dokument bestellt werden, da die Schlüsselzahl bei Antragstellung nicht angegeben wurde und erst nach der Prüfung die Eintragung erfolgt. es entstehen zusätzliche Kosten von ca. 30 EUR.

Pflichtumtausch von Papierführerscheinen für die Geburtenjahrgänge ab 1953

Den Umtausch können Sie auf der Kachel "Pflichtumtausch" online beantragen. Möchten Sie das Online-Angebot nicht in Anspruch nehmen, können Sie online einen Termin für die Diensstelle auf der Elbestraße vereinbaren. Die Bürgerbüros bearbeiten keinen Pflichtumtausch. Es können lediglich Unterlagen dort zur Weiterleitung abgegeben werden, wenn die Unterlagen nicht per Post übersandt werden sollen (Originale enthalten).

Für den Pflichtumtausch steht ein Online-Formular zur Verfügung (siehe unten). Das Formular kann ausgefüllt und ausgedruckt werden. Die Bezahlung des Führerschein-Umtausches erfolgt in dem Falle mit e-Payment. Dem Antrag sind ein biometrisches Lichtbild und der Original-Führerschein (eine Kopie reicht nicht aus) beizufügen. Die Unterlagen müssen postalisch an die Führerscheinstelle gesandt oder können in einem verschlossenen Umschlag direkt an der Elbestraße 7 oder bei den Bürgerservicebüros in den Briefkasten eingeworfen werden. Für den Papierführerschein wird danach die Gültigkeit auf zwei Monate befristet und umgehend zurückgesandt. Der neue Kartenführerschein wird binnen weniger Wochen direkt von der Bundesdruckerei an die Wohnanschrift übersandt. So entfallen bisher notwendige persönliche Vorsprachen für den Antrag und die Führerscheinabholung.

Möchten Bürgerinnen und Bürger den Papierführerschein nicht übersenden, ist kein Online-Antrag möglich, sondern ein Termin zur persönlichen Vorsprache in der Dienststelle auf der Elbestraße erforderlich. Der alte Führerschein wird befristet für zwei Monate sofort wieder ausgehändigt und der neue Führerschein unmittelbar von der Bundesdruckerei übersandt. Termine können direkt hier gebucht werden.

Die Gebühr für den Pflichtumtausch beträgt inkl. Direktversand 30,40 Euro.

Sie wohnen nicht in Krefeld, haben jedoch Ihren Fahrerlaubnis in Krefeld erworben? Dann benötigen Sie eine Karteikartenabschrift für die Behörde Ihres Wohnsitzes. Informationen und den Online-Antrag finden Sie hier.

Informationen zum Direktversand

Bei Inanspruchnahme des Direktversands wird Ihnen der neue Führerschein direkt von der Bundesdruckerei an Ihre bei Antragstellung angegebene Wohnadresse übersandt. Es entfällt die Abholung des Führerscheins und somit der Gang zur Führerscheinstelle. Spätere Änderungen der Adresse können von der Bundesdruckerei allerdings nicht berücksichtigt werden. Änderungen Ihrer Adresse sind der Fahrerlaubnisbehörde umgehend mitzuteilen. Entstehende Mehrkosten durch eine erneute Versendung des Führerscheins sind von Ihnen zu tragen.

Der neue EU-Kartenführerschein wird Ihnen von der Deutschen Post AG per Einwurfeinschreiben zugestellt. Nach dem Einwurf in den Briefkasten Ihrer angegebenen Anschrift gilt die Zustellung als erbracht. Geht Ihnen der Führerschein nach der Zustellung verloren, tragen Sie die Kosten für Ausfertigung eines neuen Führerscheins.

Ihre Adressdaten werden ausschließlich für den einmaligen Direktversand an die Bundesdruckerei weitergeleitet.

Achtung:

Ein direkter Versand ist nur möglich, wenn der Originalführerschein der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt wird. Auf dem Führerschein muss eine Befristung durch einen Aufkleber eingetragen und er muss entwertet werden. So wird der Führerschein zu einem bestimmten Termin ungültig und braucht nicht abgegeben werden. Nur so wird kostenfrei sichergestellt, dass Sie für den Zeitraum bis zum Erhalt des neuen Kartenführerscheins einen Nachweis über den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis haben. Der befristete Führerschein wird Ihnen nach Bearbeitung Ihres Antrags wieder zugesandt/ ausgehändigt.

Sollte der Führerschein nicht innerhalb von 6 Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eintreffen oder Sie stellen eine unkorrekte Eintragung fest, bitten wir Sie, sich direkt an die Fahrerlaubnisbehörde (pflichtumtausch@krefeld.de) zu wenden. Wir werden uns um Ihr Anliegen kümmern und ggf. mit der Bundesdruckerei Kontakt aufnehmen um die Sendung zu verfolgen.

Den Direktversand bieten wir an

  • Bei Umtausch eines alten Papierführerscheins (grau oder rosafarben) in einen EU-Kartenführerschein
  • Bei Umtausch von Karte in Karte
  • Bei einem Ersatzführerschein bei Verlust/ Diebstahl
  • Bei einem Ersatzführerschein aufgrund Namensänderung
  • Bei einer Änderung von Auflagen (z.B. Austragen einer Sehhilfe)
  • Bei einer Eintragung der Schlüsselzahl B96, B196, B197

Für den Versand entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 5,10 Euro. In diesem Fall entfällt die 2. Vorsprache!

Informationen zu urkainischem Führerscheinen

Informationen zu ukrainischen Führerscheinen erhalten Sie hier.