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Gesamtabschluss zum 31.12.2017
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld zum 31.12.2017
Gemäß § 116 Abs. 9 i. V. m. § 59 Abs. 3 GO NRW erfolgt die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Krefeld durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der in seiner Sitzung am 19.09.2019 für den Gesamtabschluss 2017 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Der Rat der Stadt Krefeld hat daraufhin in seiner Sitzung am 28.11.2019 folgendes beschlossen:
Der Rat bestätigt den Gesamtabschluss 2017 gemäß § 116 Abs. 9 Satz 2 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GB NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.12.2018 (GV NRW S. 738), in Kraft getreten am 01.01.2019.
Der bestätigte Gesamtabschluss wurde im Anschluss gemäß § 116 Abs. 9 Satz 2 i. V. m. § 96 Abs. 2 Satz 1 GO NRW unverzüglich der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Aufsichtsbehörde angezeigt.
Der Gesamtabschluss der Stadt Krefeld zum 31.12.2017 wurde gemäß § 116 Abs. 9 Satz 2 i. V. m. § 96 Abs. 2 Satz 2 GO NRW am 19.03.2020 öffentlich bekannt gemacht. Er liegt mit seinen Anlagen bis zur Bestätigung des folgenden Gesamtabschlusses im Rathaus der Stadt Krefeld, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld, Zimmer C202 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Einsicht kann montags bis freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00 bis 15.30 Uhr erfolgen.
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47798 Krefeld