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Jahresabschluss der Stadt Krefeld

Jahresabschluss der Stadt Krefeld zum 31.12.2020

Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 06.09.2023 folgendes beschlossen:

  1. Der Rat stellt den Jahresabschluss 2020 gemäß § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 17.10.1994, auf der Grundlage des Abschlussergebnisses vom 19.08.2022 durch Beschluss fest.
  2. Der Rat beschließt gemäß § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, den beim Jahresabschluss 2020 festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von 17.065.973,43 Euro, entsprechend der Vorschriften zur Gewinnverwendung vollständig der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
  3. Die Ratsmitglieder erteilen dem Oberbürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 S. 5 GO NRW für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung.

Der festgestellte Jahresabschluss wurde im Anschluss gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW unverzüglich der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Aufsichtsbehörde angezeigt.

Jahresabschluss der Stadt Krefeld zum 31.12.2021

Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 folgendes beschlossen:

  1. Der Rat stellt den Jahresabschluss 2021 gemäß § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 17.10.1994, auf der Grundlage des Abschlussergebnisses vom 17.04.2023 durch Beschluss fest.
  2. Der Rat beschließt gemäß § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, den beim Jahresabschluss 2021 festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von 11.294.634,66 Euro, entsprechend der Vorschriften zur Gewinnverwendung vollständig der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
  3. Die Ratsmitglieder erteilen dem Oberbürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 S. 5 GO NRW für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung.

Der festgestellte Jahresabschluss wurde im Anschluss gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW unverzüglich der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Aufsichtsbehörde angezeigt.

Der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 inklusive aller Teilrechnungen können nachfolgend abgerufen werden.

Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Krefeld zum 31.12.2022

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 wurde am 02.11.2023 im Rat der Stadt Krefeld eingebracht und zwecks Prüfung gemäß § 102 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) einstimmig an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

Der vollständige Entwurf zum Jahresabschluss 2022 inklusive aller Teilrechnungen kann nachfolgend abgerufen werden.

Des Weiteren stehen Ihnen die Jahresabschlüsse der Jahre 2008 bis 2019 ebenfalls als Download zur Verfügung.