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Bundestagswahl 2025 - Briefwahlantrag
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Die Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden.
Für die Online - Beantragung nutzen Sie folgenden Link: Briefwahlantrag
Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich erst ab Montag, den 10. Februar 2025 verschickt.
Die Briefwahlunterlagen können auch mit Hilfe des in der Wahlbenachrichtigung zu Verfügung gestellten QR-Codes beantragt werden oder Sie füllen den auf der Rückseite vorbereiteten Briefwahlantrag aus und senden diesen an die Wahlzentrale zurück.
Ab dem 7. Februar 2025 haben Sie alternativ die Möglichkeit, persönlich einen Antrag in der Briefwahlzentrale im Seidenweberhaus, Theaterplatz 1, 47798 Krefeld zu stellen. Wenn Sie Ihren Antrag persönlich stellen, werden die Briefwahlunterlagen in der Regel direkt ausgehändigt. Eine Möglichkeit, noch vor Ort Ihre Briefwahlunterlagen auszufüllen und in den Wahlbriefkasten einzuwerfen, ist für Sie eingerichtet. Wahlberechtigte mit Behinderung können sich bei der Antragsstellung einer Hilfsperson bedienen.
Öffnungszeiten:
Mo - Do von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Alternativ kann der Antrag formlos per E-Mail (wahlen@krefeld.de) unter Angabe von: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift gestellt werden. Wenn Sie lieber einen schriftlichen Antrag stellen, senden Sie diesen an: Stadt Krefeld, Fachbereich 31 / Wahlen, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld. Anträge, die nach dem 21. Februar 2025, 18:00 Uhr eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Briefwahlunterlagen bestehen aus einem Wahlschein, dem Stimmzettel, einem Stimmzettelumschlag, einem Wahlbriefumschlag und einem Merkblatt für die Briefwahl. Sie brauchen die Briefwahlunterlagen nur noch ausfüllen und zurücksenden. Innerhalb des Bundesgebietes ist die Rücksendung portofrei.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Wahlbriefumschlag so rechtzeitig zurücksenden oder im Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld in den Nachtbriefkasten einwerfen, dass der Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr vorliegt. Verspätet eingehende Briefwahlunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Transportgefahr für den rechtzeitigen Rücklauf von Wahlbriefen tragen die Wahlberechtigten.