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Kommunalwahl

Wappen der Stadt Krfeld

Wahl

- der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters,
- des Rates und
- der Bezirksvertretungen

 

Letzter Wahltermin

13. September 2020

Nächster Wahltermin

Voraussichtlich September 2025

 

Wahlperiode

5 Jahre


Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters

Wahlberechtigte in Krefeld

181.200 (Stand 31.12.2019)

Wahlgebiet

Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Krefeld.

Einteilung des Stadtgebietes

Die Stadt Krefeld ist in 149 Urnenwahlbezirke und 34 Briefwahlbezirke zur Stimmabgabe eingeteilt.

Gewählt ist,

wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Stichwahl

Am 13 September 2020 hat niemand mehr als die Hälfte der erforderlichen gültigen Stimmen erhalten.

Die wahlberechtigten der Stadt Krefeld waren daher aufgerufen am 27. September 2020 in einer Stichwahl zwischen Kerstin Jensen (CDU) und Frank Meyer (SPD) eine neue Oberbürgermeisterin zu wählen oder den amtierenden Oberbürgermeister für eine weitere Amtszeit zu bestätigen. Bei der Stichwahl reicht zum Wahlsieg die einfache Mehrheit. Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen auf sich vereinen kann. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.

Bei der Stichwahl am 27. September 2020 wurde Frank Meyer als Oberbürgermeister wiedergewählt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist,
- wer Deutsche(r) oder Unionsbürger/-in ist,
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat
- und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Krefeld ihre/seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre/seine Hauptwohnung
hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb der Stadt Krefeld hat.

Wählbarkeit

Wählbar ist,
- wer am Wahltag Deutsche(r) oder in Deutschland wohnhafte(r) Unionsbürger/-in ist,
- das 23. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist sowie
- die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

 

Rat und Bezirksvertretungen

Das Wahlgebiet ist die Stadt Krefeld
Einteilung des Stadtgebietes

Die Stadt Krefeld ist in 29 Ratswahlbezirke und 9 Stadtbezirke eingeteilt.
Bei der Wahl des Rates ist das Wahlgebiet der jeweilige Ratswahlbezirk.
Bei der Wahl der Bezirksvertretungen ist das Wahlgebiet der jeweilige Stadtbezirk.

Für die Bezirksvertetung ist darüber hinaus wählbar, wer in einem Kommunalwahlbezirk des entsprechenden Stadtbezirks für den Rat kandidiert.

Wahl des Rates

Gewählt werden 29 Direktkandidaten aus den Ratswahlbezirken mit einfacher Mehrheit ("relative Mehrheitswahl") und 29 Listenkandidaten über den Stimmenanteil der einzelnen Parteien an den stadtweit gültig abgegebenen Stimmen ("Verhältniswahl mit vorgeschalteter Mehrheitswahl").

Wahl der Bezirksvertretungen

Bei der Wahl der Bezirksvertretungen können nur Parteien oder Wählergruppen Wahlvorschläge in Form von Listen einreichen. Es ist eine Listenwahl nach Verhältniswahlgrundsätzen.
Einzelpersonen können nicht als Kandidaten antreten.

Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)

Wahlberechtigt ist,

- wer Deutsche(r) oder Unionsbürger/-in ist,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat
- und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Krefeld eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen in Krefeld die Hauptwohnung
hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb der Stadt Krefeld hat.

Wählbarkeit (passives Wahlrecht)

Wählbar zum Rat und zu den Bezirksvertretungen sind,

- Deutsche oder Unionsbürger,
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- und die seit mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Ermittlung des Wahlergebnisses / Sitzzuteilung

Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Laguë/Schepers