Dazu zählen die Koordination von Sonderprojekten, Mobilitätsmanagement, die räumliche Entwicklung, der Städtebau und die verkehrliche Infrastruktur.
Die Gemeinde stellt Bauleitpläne auf, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Gesetzliche Grundlage bildet das Baugesetzbuch.
Die Untere Denkmalbehörde ist in erster Linie für die Bau- und Bodendenkmäler zuständig ist. Wir bieten eine intensive Beratung sowie weitere Hilfestellungen an.
Zu den Aufgaben des Fachbereiches Stadt- und Verkehrsplanung zählt auch die Aufstellung von Satzungen sowie von örtlichen Bauvorschriften auf Grundlage.
Aufgabe der Stadtteilkonzepte ist es, nach einer umfassenden Bestandsaufnahme und Problemanalyse langfristige Perspektiven der Stadtentwicklung aufzuzeigen.
Die Stadt Krefeld erarbeitet derzeit ein Integriertes Handlungskonzept (InHK) für den Stadtteil Fischeln.
Im Stadtteil Fischeln wird ein insgesamt 13 ha großes Plangebiet über ein städte-bauliches Wettbewerbsverfahren zu einem attraktiven Wohn- und Bildungsstandort entwickelt.
Ausgerichtet auf drei Handlungsschwerpunkte, zur Aufwertung des gesamten Innenstadtbereichs, als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort.
Das Handlungskonzept Uerdingen definiert die langfristigen Entwicklungsziele und Handlungsschwerpunkte für den Stadtteil Uerdingen.
Schwerpunktmäßig gehören hierzu zwei Aufgabengebiete, zum einen die Stadterneuerung/-gestaltung und die Gestaltungsberatung bei Sondernutzungen.
Erfahren Sie mehr zum Fußverkehrs-Check und der Europäischen Mobilitätswoche.
Der Schwerpunkt des gesamtstädtisches Vergnügungsstättenkonzept zeigt die räumlichen Steuerung von Automatenspielhallen und Sportwettbüros.
Im Bereich der Verkehrskonzepte, steht die konzeptionelle Verkehrsplanung als wichtige Grundlage späterer Einzelprojekte im Vordergrund.