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Bebauungsplan 807 - zwischen Kölner Straße und Eichhornstraße; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan 807 in der Stadtkarte

 

 

Plangebiet

Plangebiet des Bebauungsplanes 807

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 807 befindet sich zwischen der Kölner Straße und der Eichhornstraße im Bezirk Krefeld-Fischeln. Das Plangebiet umfasst ca. 13 Hektar.

 

Anlass und Ziele der Planung

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die wohnbauliche Entwicklung des Plangebietes zu schaffen, wurde am 03.11.2016 das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan 807 eingeleitet (Vorlage 2713/16).
Das Land NRW hat das Plangebiet des Bebauungsplans 807 - zwischen Kölner Straße und Eichhornstraße -, als regionales Leitprojekt des Programms „StadtUmland.NRW" bestimmt. Im weiteren Verfahren wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, in dem die Qualitätskriterien des „Zukunftkonzepts" eingeflossen sind und diese ein Bewertungskriterium darstellten.
Das „Zukunftkonzept" steht für modernes Wohnen, bestehend aus einem breiten Spektrum an Miet- und Eigentumssegmenten, mit einer Vielfalt an Wohnformen in Form von Gemeinschaftsprojekten und individuellem Wohnen unter Beachtung der Klimaver-träglichkeit und Energieversorgung.
Im Vorfeld zum Planungswettbewerb fand eine konsequente Projekttransparenz und Beteiligung der angrenzenden und zukünftigen Bewohner*innen in Form eines Bürgerspaziergangs durch das Plangebiet, Workshops mit Stakeholdern, bestehend aus Vertreter*innen der Vereine und Interessengruppen sowie eine Online-Beteiligung statt, damit die Bürger*innen aktiv am Planungsprozess teilnehmen konnten. Die Wünsche und Anregungen der Bürger*innen sind in den Auslobungstext zu städtebaulichen Rea-lisierungswettbewerb eingeflossen.
Das Verfahrens mit dem Titel „Realisierungswettbewerb Plankerheide in Krefeld" wurde 2023 durchgeführt. Zum nichtoffenen städtebaulichen Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 sollten sich Planungsgemeinschaften, bestehend aus Stadtplanung, Verkehrsplanung und Freianlagenplanung bewerben.

 

Bebauungsplanvorentwurf / 1. Preis des Planungswettbewerbs

Von den 14 Planungsgemeinschaften, die am Wettbewerb teilgenommen haben, wurde im Rahmen der Preisgerichtssitzung am 10.08.2023 die Planungsgemeinschaft Albert Wimmer ZT GmbH, Stadtplanung, Knollconsult Umweltplanung ZT GmbH, Freianlagen-planung, Rosinak & Partner ZT GmbH, Verkehrsplanung, Wien, mit dem 1. Preis prämiert.
Das städtebauliche Grundgerüst folgt im Wesentlichen dem Bogen der südöstlichen Landschaftsgrenze. Eine Haupterschließung zieht sich mittig durch das Plangebeit, im nordöstlichen Plangebietsbereich durch konisch zulaufende, offene Wohnhöfe, wie bebaute „Inseln" im Grünen. Diese klare Zonierung bietet große Chancen, weil sich das Leben an den richtigen Stellen konzentrieren kann und sich hier tatsächlichen soziale Treffpunkte entwickeln können. Die landschaftliche und ökologische Qualität der „grünen Finger", die wichtiger Bestandteil des Regenwasserkonzeptes sind, rahmen die Baufelder konsequent, sind großzügig dimensioniert und verbinden das Gebiet mit dem Friedhof und dem Landschaftsraum des Fischelner Dorfgrabens. Das Konzept weist trotz der kompakten Bauweise einen hohen Grün- und Freiflächenanteil vor.

Siegerentwurf zum Bebauungsplan 807

 

Planungsrechtliche Situation

Der Regionalplan Düsseldorf (RPD 2018) für die Planungsregion Düsseldorf stellt den Bereich des Plangebietes als ASB dar. Eine Änderung des Regionalplans ist nicht notwendig.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans als Wohnbaufläche und Verkehrsfläche dar.

Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans 426 - südlich Eichhornstraße zwischen Kölner Straße und Schnellbahn Krefeld- Düsseldorf. Der Bebauungsplan 426 setzt öffentliche Grünflächen - Friedhof -, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung - Straßenbahnwendeschleife - und ein Allgemeines Wohngebiet an der Eichhornstraße und an der Kölner Straße fest. Im nördlichen Plangebietsbereich ist eine Verkehrsfläche und der Park- and Ride - Parkplatz im Bereich der Haltestelle Grundend festgesetzt. Nördlich der Plangebietsgrenze an der Kölner Straße ist ein Gewerbegebiet für Friedhofsgärtnereien und Steinmetzbetriebe ausgewiesen. Südlich, an der Kölner Straße, innerhalb des Plangebiets, ist eine Fläche für die Landwirtschaft - Erwerbsgärtnerei - festgesetzt. Die Fläche „246_Rest" war seinerzeit von der Genehmigung des Bebauungsplanes 426 durch die Bezirksregierung ausgenommen worden. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans 807 soll der Bebauungsplan 426 im Geltungsbereich des Bebauungsplans 807 außer Kraft gesetzt werden.

 

Gutachten


Aktuell liegen folgende Gutachten vor:

  • Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II
  • Archäologische Sachverhaltsermittlung
  • Lärmgutachten Phase I (Prognose Null-Fall, freie Schallausbreitung)
  • Baugrund / Versickerungsgutachten
  • Fischelner Dorfgraben i.V.m. hydrogeologischem Gutachten
  • Niederschlag- Abfluss-Modell (N-A-Modell)

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind noch folgende Gutachten erforderlich:

  • Lärmgutachten Phase II
  • Verkehrsgutachten
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Entwässerungskonzept
  • Energiekonzept

 

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch in der zurzeit gültigen Fassung ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Unterrichtung und Erörterung erfolgt

am Donnerstag, dem 23.05.2024, um 18.00 Uhr,

in der Aula des Maria-Sibylla-Merian-Gymnasiums,
Johannes-Blum-Straße 101, 47807 Krefeld,

in der Stadtkarte

durch sachkundige Mitarbeiter*innen des Fachbereiches Stadt- und Verkehrsplanung.Der vorgenannte Veranstaltungsort ist durch die Straßenbahnlinie 041 (Haltestelle Von-Ketteler-Straße) erreichbar.

An der Veranstaltung kann jeder teilnehmen. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Der Planentwurf sowie die wesentlichen Ziele der Planung sind auch im Internet unter www.krefeld.de/bauleitplanverfahren abrufbar.

Äußerungen zur Planung können auch nach dem vorgenannten Anhörungstermin innerhalb einer Woche per E-Mail an bauleitplanung@krefeld.de gesendet oder beim Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld, schriftlich eingelegt bzw. persönlich zu Protokoll gegeben werden. Auch hierbei kann die Planung mit sachkundigen Mitarbeitern des Fachbereiches erörtert werden.

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch die Straßenbahnlinie 042 (Haltestelle ThyssenKrupp Nirosta) erreichbar.

Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld".

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) 23.05.2024 - 23.05.2024
OrtsteileStadtbezirk Fischeln
LageKrefeld-Fischeln

Kontakt

Beate Frebel-Sachs

Telefon: 0 21 51 / 86-3737

E-Mail: b.frebel-sachs@krefeld.de

Zimmer 286

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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