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Bebauungsplan 841 (V) - südlich Uerdinger Straße, Offenlage
Verlängerung der Veröffentlichung im Internet des Bebauungsplanes 841 (V) - Südlich Uerdinger Straße im Bereich des Krefelder Hofes -
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 07.02.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes 841 (V) - Südlich Uerdinger Straße im Bereich des Krefelder Hofes - gebilligt und die Veröffentlichung im Internet beschlossen.
Die Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde am 22. Februar 2024 im Amtsblatt der Stadt Krefeld Nr. 8 | 24, Seiten 47 - 50, veröffentlicht mit dem Zeitraum der Auslegung vom 23. Februar 2024 bis einschließlich 25. März 2024. Auf die Beteilungsmöglichkeiten und die umweltbezogenen Themen wurde hingewiesen.
Aufgrund eines technischen Fehlers konnten die umweltbezogenen Stellungnahmen erst ab Dienstag, dem 27. Feburar 2024, online abgerufen werden, währenddessen die Druckfassungen der Stellungnahmen seit dem 23. Februar 2024 zugänglich sind und öffentlich ausliegen. Daher wird die Veröffentlichung im Internet
bis einschließlich 02. April 2024
auf der Internetseite https://www.krefeld.de/bauleitplanverfahren verlängert.
Die oben genannten Unterlagen liegen weiterhin bis zum 25. März beim Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Sachgebiet Bauleitplanung, Parkstraße 10, Raum 323, 47829 Krefeld, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, trotz Umzugs des Fachbereichs ab dem 13. März 2024 zur Oberschlesienstraße 16.
Bezüglich der weiteren Inhalte wird auf die Bekanntmachung vom 22. Februar 2024 verwiesen.
Plangebiet
Das ca. 26.547 m² große Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 841 (V) befindet sich im Stadtteil Bockum und umfasst die Flurstücke 247, 248, 368 und 369 der Flur 10 in der Gemarkung Bockum. Begrenzt wird das Plangebiet im Norden von der Uerdinger Straße sowie im Osten, Süden und Westen durch die angrenzenden Grundstücke der Wohnbebauung der Uerdinger Straße, Grenzstraße, Tiergartenstraße und Kaiserstraße.
Anlass und Ziele der Planung
Das derzeit bestehende „Parkhotel Krefelder Hof" an der Uerdinger Straße ist in die Jahre gekommen, die Bausubstanz weist einen hohen akuten Sanierungsbedarf auf, der - ökonomisch vertretbar - bereits heute nicht mehr umsetzbar ist. Daher soll das bestehende Hotel zurückgebaut und durch einen Neubau ersetzt werden. Gemeinsam mit dem Hotel soll ein neues, gemischtes Quartier mit Wohnnutzung und weiteren, untergeordneten arrondierenden Nutzungen als städtebaulich, sozial, ökologisch und immobilienwirtschaftlich sinnvolle Entwicklung entstehen. Das neue Hotel im 4-Sterne-Segment entsteht unmittelbar parallel zur Uerdinger Straße und soll sowohl der Unterbringung von Touristen als auch von Geschäftskunden in Zentrumsnähe dienen. Darüber hinaus soll es Identifikationsort und Treffpunkt der Bewohner/innen des Quartiers werden. Dafür wird unter anderem ein Veranstaltungssaal in den Neubau integriert, so dass ein Großteil der bisher durchgeführten Veranstaltungen des Hotelbetriebs auch zukünftig stattfinden kann. Veranstaltungen mit bis zu 200 Teilnehmenden sind möglich.
Ebenfalls an der Uerdinger Straße ist der Bau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte auf zwei Etagen vorgesehen. Diese soll zum einen dem Vorhaben selbst dienen, darüber hinaus aber auch quartiersübergreifend Betreuungsplätze anbieten können. Das Plangebiet soll als ein gemischtes Quartier entwickelt werden, mit dem vor allem der hohen Nachfrage nach Wohnraum in innerstädtischer Lage nachgekommen wird. Geplant ist ein Angebot aus Wohnnutzungen, verteilt auf fünf Baukörper. Vor diesem Hintergrund ist Ziel und Zweck des Vorhabens, dass das Plangebiet zugunsten einer marktgerechten und nachhaltigen Hotelentwicklung umstrukturiert sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf dem übrigen Areal gesichert wird. Dabei ist es städtebauliches Ziel, ein zentrales, gemischtes Gebiet mit Hotel, Kindertagesstätte, gewerblichen Flächen und Wohnraum, aber dennoch durchgrüntes Gebiet mit Aufenthalts- und Wohnqualität zu schaffen. Durch die Neuplanung wird das Plangebiet über die Uerdinger Straße zur Tiergartenstraße über einen Fuß- und Radweg durchgängig erschlossen und ist somit auch für die Allgemeinheit zugänglich. Da es sich bei der vorliegenden Planung um ein konkretes Vorhaben handelt und mit der Krefelder Hof Hotel GmbH ein Vorhabenträger besteht, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im sogenannten „Normalverfahren".
Die Schaffung neuer, dringend benötigter Wohnbauflächen auf bereits erschlossenen, innerstädtischen Flächen stellt im Rahmen der ressourcenschonenden Nachverdichtung und Innenentwicklung ein wichtiges städtebauliches Ziel des Bebauungsplans dar.
Ziele des Bebauungsplans Nr. 841 (V) sind es daher,
- im Sinne der Innenentwicklung die Nachnutzung des Hotelstandorts an der Uerdinger Straße sowie der umliegenden Freiflächen planerisch zu steuern,
- die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Hotelneubaus, einer Kindertagesstätte, gewerblicher Nutzungen sowie mehrerer Wohngebäude herbeizuführen und
- qualitätsvolle öffentliche Räume zu gestalten.
Bebauungs- und Nutzungskonzept
Innerhalb des Plangebiets sind fünf Wohngebäude und ein Hotelkomplex geplant. Das zentral gelegene Wohngebäude bietet im Erdgeschoss zum Teil Raum für eine gewerbliche Nutzung. Überdies ist vorgesehen, im Norden des Plangebiets eine vierzügige Kindertageseinrichtung in den unteren beiden Geschossen eines weiteren Wohngebäudes anzusiedeln.
Im Norden des Plangebiets wird das neue Hotel entlang der Uerdinger Straße angeordnet. Das Hotel des „Neuen Krefelder Hofs" sowie das östlich davon vorgesehene Wohngebäude mit der Kindertagesstätte im Erdgeschoss und dem 1. Obergeschoss greifen dabei die angrenzenden Baufluchten auf, sodass an der nordöstlichen Grundstücksgrenze ein repräsentativer, multifunktional nutzbarer Vorplatz entsteht.
Das Hotelgebäude wird in seiner Höhenentwicklung gegliedert und weist zwischen ein und sechs Vollgeschossen (bei einer Gesamthöhe von rund 22 m) auf, in denen ca. 140 Zimmer untergebracht werden. Das Gebäude beinhaltet neben der Möglichkeit der Übernachtung auch einen mehrfach teilbaren Veranstaltungssaal für maximal 199 Personen, mehrere kleinere Tagungs- und Konferenzräume, zugehörige Restaurant-, Bar- sowie Fitness- und Wellnessflächen. Die Erschließung und Andienung des Hotels erfolgen über die Uerdinger Straße.
Östlich des Hotels wird ein weiteres und gleichfalls über die Uerdinger Straße erschlossenes Gebäude geplant. Hierbei handelt es sich um ein viergeschossiges Gebäude mit einer Höhe von rund 13,5 m, in dem auf den beiden unteren Geschossen eine vierzügige Kindertagesstätte mit zugehöriger Außenfläche als soziale, quartiersübergreifende Einrichtung integriert ist. In den oberen beiden Geschossen sind Wohnungen vorgesehen.
Südlich dieses Gebäudes entstehen fünf Neubauten, deren Stellung und Ausrichtung die vorhandenen Grünstrukturen, insbesondere einen großen Teil des prägenden Baumbestands, berücksichtigt. Durch die nicht durchgängig rechtwinklig zueinander angeordneten Gebäudeformen entstehen sowohl unterschiedliche Grundrisse als auch verschiedenartige Plätze im Freiraum als Aufenthalts- oder Funktionsflächen, die nachbarschaftsprägende Elemente werden. Für die Baukörper sollen gesunde Baustoffe verwendet und solare Wärmeenergie genutzt werden. Der hinterliegende Wohnbereich wird autofrei gestaltet.
Insgesamt werden ca. 245 Wohneinheiten in unterschiedlichen Größen und Zuschnitten entstehen. Es sind Wohnungsgrößen zwischen rund 45 und rund 135 m² vorgesehen. Mindestens 50 % der Wohnungen sollen Mietwohnungen werden. Insgesamt ist Wohnraum für etwa 600 Bewohner/innen geplant.
Erschließungs-, Verkehrs- und Entwässerungskonzept
Motorisierter Individualverkehr und Stellplätze
Die verkehrliche Erschließung des Gebiets erfolgt über zwei Anknüpfungspunkte an die Uerdinger Straße. Der Zufahrtsbereich im Westen dient der Vorfahrt des Hotels und der Kindertagesstätte und stellt zugleich die Anlieferung des Hotels sowie die Erschließung der bestehenden Tiefgarage der westlichen Nachbarbebauung außerhalb des Plangebiets sicher. Die Zu- und Ausfahrt der Quartiersgarage befindet sich in Flucht der östlichen Gebäudekante der Kindertagesstätte. Über diese Zu- und Abfahrt werden sowohl die Individualverkehre der Bewohner/innen und deren Besucher/ innen als auch die der Hotelnutzer/innen abgewickelt. Auch die Stellplätze für die Bediensteten der Kindertagesstätte werden in der Tiefgarage Die Stellplätze des Gesamtvorhabens werden - über die o.a. Stellplätze im Bereich der Vorfahrt hinaus - in einer Tiefgarage untergebracht. Vorgesehen ist eine eingeschossige Tiefgarage mit ca. 330 Stellplätzen. Davon sind 80 Stellplätze für das Hotel vorgesehen.
Fuß- und Radwege
Die Unterbringung der PKW-Stellplätze in Tiefgaragen sorgt dafür, dass das Quartier autofrei gehalten werden kann. Somit entstehen Freiflächen, die für die Bewohner/innen und Besucher/innen als zugängliche Grünflächen zur Verfügung stehen. Die innere Erschließung des Plangebiets erfolgt ausschließlich über Fuß- und Radwege, die zwischen der Bebauung verlaufen und auch einen Anschluss an die direkte Umgebung ermöglichen. Somit ist eine Durchwegung für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen zwischen der Uerdinger Straße und Tiergartenstraße hergestellt. Fahrradstellplätze werden im Untergeschoss bzw. der Tiefgarage geschaffen. Diese können über Rampen direkt von den Außenanlagen aus angefahren werden.
Grün- und Freiraumkonzept
Grün- und freiraumplanerisches Ziel der Planung ist es, ein zentrales, aber dennoch stark durchgrüntes Gebiet mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen. Dafür ist vorgesehen, den vorhandenen Baumbestand so weit wie möglich zu erhalten sowie zu ergänzen und somit auch weiterhin für eine intensive Durchgrünung des Gebiets zu sorgen. Dabei wird in hohem Maße der lokale Wasserhaushalt und das zukünftige Quartiersklima mit einer hohen Aufenthaltsqualität verbunden.
Zwei Platz- bzw. Aufenthaltsbereiche betonen die Eingänge: an der Uerdinger Straße ist ein Quartierseingang mit Rundbank und Wasserspiel geplant, in Richtung Tiergartenstraße ein Auftaktplatz mit Rundbank und Brunnen. Ein Teil des vorhandenen Baumbestands muss für die Umsetzung des Vorhabens entfallen. Berücksichtigung findet die Zustandsbewertung des Baumbestands, insbesondere die gutachterlichen Aussagen zu Zukunftswürdigkeit und Zukunftsfähigkeit. Es können plangebietsintern 71 geschützte Bäume erhalten werden, 2 weitere plangebietsextern auf den angrenzenden Grundstücken. Für die Realisierung der Planung müssen jedoch insgesamt 89 Bestandsbäume gefällt werden - davon fallen 75 unter die Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Krefeld.
Das Freiraumkonzept sieht jedoch die Pflanzung einer Vielzahl neuer Bäume und weiterer Gehölze vor, die damit einen Wechsel aus belichteten und verschatteten Freiraumbereichen schaffen. Gerade an den Grenzen zur Nachbarbebauung soll eine waldartige Randbepflanzung entstehen, die Bestandsbebauung und Neubauten visuell voneinander abschirmt. Dem Wegfall stehen im Gesamtkonzept 93 Neupflanzungen gegenüber, davon 88 im Plangebiet. Fünf weitere Bäume füllen den lückigen Baumbestand der Allee an der Uerdinger Straße auf. Auch im Bereich der Tiefgarage ist eine Bepflanzung mit Bäumen 1. und 2. Ordnung teilweise möglich, der Bebauungsplan enthält hierzu eine Festsetzung entsprechender Mindest-Substratdicken von bis zu 1,30 m. Die nicht durch aufgehende Gebäude überbauten Tiefgaragenflächen werden damit intensiv begrünt und in das Gestaltungskonzept der neuen Parkanlage eingebunden. Insgesamt werden im Zuge des Vorhabens 62 Bäume 1. und 2. Ordnung gepflanzt, zusätzlich 31 Bäume 3. Ordnung bzw. Sträucher. Gemäß den Abstimmungen mit der Stadt Krefeld kann der Verlust von 75 geschützten Bäumen durch die Anpflanzung von 75 Bäumen 1.-3. Ordnung kompensiert werden.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 841 (V) - südlich Uerdinger Straße im Bereich des Krefelder Hofes -, die Begründung (einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit
vom 23.02.2024 bis einschließlich 25.03.2024
auf der Internetseite veröffentlicht.
Ferner liegen die oben genannten Unterlagen im gleichen Zeitraum
montag- bis freitagvormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montag- bis donnerstagsnachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
beim
Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10
Zimmer 323
in der Stadtkarte
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Dort können die veröffentlichten bzw. ausliegenden Unterlagen eingesehen und - eine vorherige Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Timmermann vorausgesetzt - erläutert und fachliche Auskünfte erteilt werden, wenn es gewünscht wird. Kontaktmöglichkeiten sind eingerichtet unter Tel. 02151/86-3776 (Frau Timmermann) und Tel. 02151/86-3749 (Frau Buschmann). Es wird darauf hingewiesen, dass Gesprächstermine auch außerhalb der oben genannten Zeiten vereinbart werden können.
Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bf), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bf) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.
Es liegen zudem Informationen zu folgenden umweltbezogenen Aspekten vor:
1. Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit Untersuchungen zu den Schutzgütern und weiteren Belangen des Umweltschutzes im Untersuchungsraum (Bestandsaufnahme und -bewertung sowie Prognose der Planauswirkungen unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen)
Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit
- Vorbelastungen durch Straßen- und Schienenverkehrslärm
- gesunde Wohnverhältnisse durch passive Schallschutzmaßnahmen
- absorbierende Maßnahmen an Plangebäuden zum Schutz der Bestandsbebauung
- aktive Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz vor gewerblichem Lärm (Anlieferung Hotel)
- Definition des Beginns des Nachtzeitraums für eine verträgliche Außengastronomie
- keine planbedingte Einschränkung der Nutzungen auf dem Sprödentalplatz
- baubedingte Auswirkungen durch Lärmemissionen
- keine signifikanten Schwingungen/ Erschütterungen durch Straßenbahn
- mögliche baubedingte Auswirkungen auf Gebäudebestand durch Erschütterungen
- keine Vorbelastungen durch Wärme/ Strahlung, keine Beeinträchtigung durch Licht/ Beleuchtung
- keine signifikante Verschattung der benachbarten Bestandsgebäude
- Nachweis, dass trotz geringer Besonnung in Teilen des Plangebiets gesunde Wohnverhältnisse realisierbar sind
- autofreies, stark durchgrüntes Wohnquartier mit hoher Aufenthalts- und Wohnqualität in unmittelbarer Nachbarschaft zu den geplanten Gebäuden, Schaffung Durchgängigkeit zwischen Uerdinger Straße und Tiergartenstraße
Schutzgut Boden
- fast durchgehend aufgeschüttete Böden
- teilweise Entsorgung der belasteten Bodenmaterialien
- Konzept zum Bodenmanagement- Zunahme des Versiegelungsgrades bei Umsetzung der Planung
- Ausgleich durch externe Ausgleichsflächen im Stadtgebiet
Schutzgut Fläche
- keine Inanspruchnahme landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzter Flächen
- Plangebiet befindet sich bereits in Nutzung (Bebauung und weitere Versiegelung
- integrierte Innenstadtlage mit Zentrumsnähe sowie Nähe zu zentralen Versorgungsbereichen
- Plangebiet bindet an bestehende Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen (Erschließung, Entwässerung etc.) an
- Geplante Nutzungsmischung als Beitrag zur „Stadt der kurzen Wege"
- flächensparende Bauweise/ Innenentwicklung bedingt Erhöhung des Versiegelungsgrades
Schutzgut Wasser
- Krefelder Schichten in Untersuchungen bislang nicht nachgewiesen
- Grundwasserflurabstand zwischen 2,5 und 5 m: Wasserhaltung in der Bauphase sowie Maßgaben für Gebäudeausführung erforderlich
- keine Oberflächengewässer, außerhalb von Überschwemmungsgebieten sowie Hochwasser-Risikogebieten
- neue Entwässerung überwiegend im Trennsystem: Versickerungseignung der Böden gegeben, Einbindung dezentraler Rigolen-Füllkörper in Freianlagenkonzeption, Be-grünungen/ Retentionsboxen auf Dachflächen und nicht überbauter Tiefgarage zur Wasserrückhaltung insbesondere bei Starkregenereignissen,
- Zwischenspeicherung weiterer Starkregenmengen durch Geländemodellierungen, Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 für 30- und 100-jährliche Regenereig-nisse, Festsetzung einer Mindesthöhe des Fertigfußbodens im Bebauungsplan
Schutzgut Klima / Luft
- Gartenstadt- bzw. Dorf-Klimatop, umliegende Bebauungen größtenteils Stadt-Klimatop
- Durch Umsetzung der Planung nur sehr geringe Veränderungen der Kaltluftversorgung im Plangebiet, keine Steigerung sommerlicher Hitzebelastungen des Umfelds, aber im Plangebiet teilweise sehr hohe bioklimatische Belastungen/ Temperaturerhöhungen, die durch Anpassungsmaßnahmen gemindert werden
- Planung hat nur geringen Einfluss auf die Luftschadstoffbelastung
Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild / Ortsbild
- Ortsbildprägung durch parkartigen Charakter, Baumbestand und durch bauliche Vorprägung: Während Bauphase Beeinträchtigung des parkähnlichen Charakters
- Festsetzung von Baumerhalt in den Randbereichen und von alten Bäumen im Zentrum sowie Neupflanzungen von Bäumen, Wechsel von Wiesenflächen sowie Stauden- und Gräserpflanzungen
- Höhe der geplanten Bebauung: Unterschreitung Höhe des heutigen Hotels, Höhe nimmt in Richtung der angrenzenden Bebauung ab
- Gebäude erhalten Begrünung
Schutzgut Kultur- sonstige Sachgüter
- Keine Kulturlandschaftsbereiche im Plangebiet und dessen mittelbarer Umgebung
- keine Bau- oder Bodendenkmäler im Plangebiet, jedoch zahlreiche Baudenkmäler entlang der Uerdinger Straße sowie der Tiergartenstraße.
- Planung der Gebäudekörper an der Uerdinger Straße in enger Abstimmung mit den Denkmalbehörden, Höhenentwicklung ohne Beeinträchtigung des Denkmalwertes der gegenüberliegenden Bebauung
Weitere Belange des Umweltschutzes
- Keine Auswirkungen der Planung auf Natura-2000-Gebiete
- Ausgleich von Biotopwertpunkt-Defizit (Neuplanung gegenüber Bestandssituation) erfolgt durch externe Ausgleichsfläche in der Gemarkung Benrad
- Wechselwirkungen zwischen Belangen des Umweltschutzes durch menschliche Aktivitäten (Aufschüttungen, Bebauung, Versiegelung, Lärmvorbelastungen) bereits beeinflusst
- keine Problematik von Kumulationswirkungen und bestehenden Umweltproblemen in Bezug auf spezielle Umweltrelevanz sowie natürliche Ressourcen
- Sachgerechter Umgang mit Abfällen
- Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien im Plangebiet möglich
- Keine Störfallbetriebe im Umfeld
- Lage des Plangebiets in Erdbebenzone 0, Untergrundklasse T
- Folgen des Klimawandels (Schwerpunkte von Hitze- und Überflutungsvorsorge) in der Planung berücksichtigt
2. Gutachterliche Beschreibung und Bewertung der prognostizierten Umweltauswirkungen der Bauleitplanung auf bestimmte Schutzgüter
Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit
- EMIG-VS Ingenieurgesellschaft für Verkehrs- und Stadtplanung mbH (2022): Verkehrstechnische Untersuchung. Vorhabenbezogener Bebauungsplan 841 (v)
- „Südlich Uerdinger Straße". Stand: Oktober 2022
- PEUTZ CONSULT GMBH (2023a): Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 841 (V) - südlich Uerdinger Straße. Bericht F 9077-2 vom 08.11.2022 / Druckdatum: 15.11.2023
- PEUTZ CONSULT GMBH (2023c): Belichtungsstudie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 841 (V) - südlich Uerdinger Straße. Bericht FA 9077-1 vom 13.06.2023
- FORM A Rübsamen. Lebá Architekten Partnerschaft mbB (2023): Verschattungsstudie „Neuer Krefelder Hof" (SW, NW, NO). Stand: Januar 2023
Schutzgut Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt
- BKR AACHEN (2021) Gutachten zur Artenschutzprüfung Stufe I zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 841 (V) - südlich Uerdinger Straße - (Neuer Krefelder Hof)
- DIPL.-BIOL. MICHAEL STRAUBE (2022): Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 841 (V) - südlich Uerdinger Straße - (Neuer Krefelder Hof). Erfassung planungsrelevanter Tierarten
- SACHVERSTÄNDIGENBÜRO DR. JÜRGEN KUTSCHEIDT (2020): Kurzbericht zu einem Baumkataster für das Grundstück Uerdinger Straße 245 in Krefeld, Oktober 2020, Tönisvorst
- BKR AACHEN (2024): Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 841 (V) - südlich Uerdinger Straße im Bereich des Krefelder Hofes
Schutzgut Boden
- KÜHN GEOCONSULTING GMBH (2022a): Krefelder Höfe. Bebauung Uerdinger Straße 245 in Krefeld. Baugrundgutachten (1. Bericht). Stand: Juni 2022)
- KÜHN GEOCONSULTING GMBH (2022b): Krefelder Höfe. Bebauung Uerdinger Straße 245 in Krefeld. Bericht zur orientierenden abfallbezogenen Bodenuntersuchung. Stand: Juli 2022
- KÜHN GEOCONSULTING GMBH (2023): Krefelder Höfe. Bebauung Uerdinger Straße 245 in Krefeld. Konzept zum Bodenmanagement. Stand: August 2023
Schutzgut Wasser
- LINDSCHULTE INGENIEURGESELLSCHAFT MBH (2023): Regenwasserbewirtschaftungskonzept Krefelder Höfe. Bericht und Anlagen vom 15. September 2023
Schutzgut Klima/ Luft
- PEUTZ CONSULT GMBH (2023b): Klimauntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 841 (V) - südlich Uerdinger Straße. Bericht F 9077-1 vom 14.12.2022 / Druckdatum: 13.01.2023
3. Stellungnahmen
Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit
- Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt / Untere Immissionsschutzbehörde zum Schallschutzgutachten und zu Immissionen (Luftschadstoffe, Bauphase)
- Stellungnahme der Handwerkskammer Düsseldorf zur Festsetzung der Gebietskategorie sowie zur Erreichbarkeit für Handwerker
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens (u.a. zusätzliches Verkehrsaufkommen und Leistungsfähigkeit des Straßennetzes, Stellplätze, Ver- und Entsorgung)
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu Verkehrs-, Lärm- und Lichtemissionen, zur Verschlechterung der allgemeinen Umwelt- und Lebensbedingungen
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu Auswirkungen der Bauphase (Lärm, Staub, Erschütterungen)
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum grünen Charakter und zur Freianlagenplanung (u.a. konkurrierende Wegenutzung, öffentlicher Zugang)
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Verschattung
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Anbindung an die Tiergartenstraße
Schutzgut Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt
- Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt / Untere Naturschutzbehörde zum städtebaulichen Entwurf, zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, zum Artenschutz sowie zum Baumbestand
- Stellungnahme des Kommunalbetriebs Krefeld AöR zum Baumschutz in der Bauphase
- Stellungnahme des NABU Naturschutzbund Deutschland zum Ersatz des verlorengehenden Baumbestandes, zum Schutz der verbleibenden Bäume, zum Vogel- und Fledermausschutz, zur Fassadenbegrünung, zur Versiegelung der Freiflächen sowie zu Dachbegrünung und erneuerbaren Energien
- Stellungnahme der NGN Netzgesellschaft Niederrhein zu Baumstandorten
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Artenschutz
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Dach- und Fassadenbegrünung
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Baumkartierung und zu Auswirkungen auf den Baumbestand (Erhaltung, Sicherung in der Bauphase)
Schutzgut Boden
- Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt / Untere Bodenschutzbehörde zum Erfordernis einer Umweltprüfung und entsprechender Berücksichtigung des Schutzgutes Boden, zur Begrenzung der Grundflächenzahl sowie zum Altlastenverdachtsflächenkataster
- Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW zur Erdbebengefährdung (Erdbebenzone 0), zu Maßnahmen zur Einhaltung der Schutzziele der DIN 4149 sowie zur objektbezogenen Untersuchung des Baugrunds
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum städtebaulichen Entwurf und zur baulichen Dichte
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Tiefgaragenplanung
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Flächenversiegelung
Schutzgut Wasser
- Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt / Untere Wasserbehörde zum Regenwasserbewirtschaftungskonzept
- Stellungnahme des Kommunalbetriebs Krefeld AöR zur Planung Wasserwirtschaft (Einleitbeschränkung Niederschlagswasser, Überflutungsnachweis, abflusswirksame Flächen)
- Stellungnahme der NGN Netzgesellschaft Niederrhein zur Wasserversorgung
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Grundwasserspiegel
Schutzgut Klima / Luft
- Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zur städtischen Umweltzone sowie zur geringfügigen Erhöhung des Straßenverkehrs
- Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt / Untere Immissionsschutzbehörde zum Nicht-Erfordernis einer Luftqualitätsuntersuchung
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Mikroklima
Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild / Ortsbild
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum städtebaulichen Entwurf, zur Sichtbeeinträchtigung und zu alternativen Planungen
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- Stellungnahme des Fachbereichs 61 / Untere Denkmalbehörde zu den Baudenkmälern im Umfeld des Plangebietes
- Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zur Beteiligung des LVR und der Unteren Denkmalbehörde zur Wahrung sämtlicher denkmalrechtlicher Belange
- Stellungnahme des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland zu den Baudenkmälern im Umfeld des Plangebietes
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Denkmalschutz
Schutzgutübergreifend bzw. sonstige Umweltbelange
- Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt / UVP/UP zum Erfordernis und zu den Inhalten des Umweltberichts
- Stellungnahme des Kommunalbetriebs Krefeld AöR zur Abfallentsorgung
- Stellungnahme der NGN Netzgesellschaft Niederrhein zur Fernwärmeversorgung
- Stellungnahme Der Paritätische Krefeld zu Abstellflächen und inklusiven Spielmöglichkeiten
Es wird darauf hingewiesen, dass
- Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenliste, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung Desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.
- Stellungnahmen vornehmlich elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@krefeld.de, bei Bedarf aber auch postalisch an die Stadt Krefeld, Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Sachgebiet Bauleitplanung, Parkstraße 10, 47829 Krefeld übermittelt werden können,
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 Nr. 3 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Krefeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist,
- die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung erfolgt. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld" entnommen werden.
Details zu diesem Bauleitplanverfahren
Bauleitplanverfahren | Bebauungsplan (Offenlage) 22.02.2024 - 25.03.2024 |
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Ortsteile | Stadtbezirk Ost (Bockum) |
Lage | Krefeld-Bockum |
Kontakt
Anschrift
Stadt- und Verkehrsplanung
Oberschlesienstraße 16
47807 Krefeld
Downloads
- Datenschutzrechtliche Hinweise (PDF 38 KB)
- Planentwurf (PDF 1,2 MB)
- Textliche Festsetzungen (PDF 999 KB)
- Planbegründung (PDF 7,8 MB)
- VEP - Freiraumplanung (PDF 751 KB)
- VEP - Lageplan (PDF 4,3 MB)
- VEP - Systemgrundriss EG (PDF 7,1 MB)
- VEP - Systemschnitt A - B (PDF 6,6 MB)
- VEP - Ansichten (PDF 5,3 MB)
- Artenschutzbeitrag (PDF 15,9 MB)
- Artenschutzgutachten (PDF 4,4 MB)
- Bodenuntersuchung (PDF 13 MB)
- Bodenmanagementkonzept (PDF 519 KB)
- Baumkataster (PDF 1,1 MB)
- Kurzbericht Baumkataster (PDF 392 KB)
- Belichtungskonzept (PDF 25 MB)
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (PDF 1,4 MB)
- Regenwasserbewirtschaftungskonzept (PDF 1,3 MB)
- Baugrundgutachten (PDF 14,6 MB)
- Klimaanalyse (PDF 26,4 MB)
- Konzept zur Regenwasserbewirtschaftung (PDF 1,8 MB)
- Überflutungsprüfung (PDF 1,8 MB)
- Schalltechnische Untersuchung (PDF 9 MB)
- Verkehrstechnische Untersuchung (PDF 8,2 MB)
- Verschattungsstudie Nord-Ost (PDF 3 MB)
- Verschattungsstudie Nord-West (PDF 3 MB)
- Verschattungsstudie Süd-West (PDF 3 MB)
- Stellungnahme Bezirksregierung Düsseldorf (PDF 403 KB)
- Stellungnahme Der Paritätische (PDF 488 KB)
- Stellungnahme Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz (PDF 729 KB)
- Stellungnahme Geologischer Dienst (PDF 275 KB)
- Stellungnahme Handwerkskammer (PDF 636 KB)
- Stellungnahme Kommunalbetrieb Krefeld AöR (PDF 733 KB)
- Stellungnahme Naturschutzbund Deutschland (PDF 215 KB)
- Stellungnahme Netzgesellschaft Niederrhein (PDF 2,7 MB)
- Stellungnahme Untere Denkmalbehörde (PDF 343 KB)