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Bebauungsplan 850 - zwischen Parkstraße und Lange Straße - und 13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen Parkstraße und Lange Straße; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

BP 850 in der Stadtkarte

Plangebiet

Plangebiet des Bebauungsplanes 850

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Uerdingen, östlich der Parkstraße und südwestlich der Lange Straße sowie der dazu parallel verlaufenden Bahnstrecke Krefeld - Duisburg. Es umfasst die Flurstücke 3, 31, 42, 44, 259 sowie 262 Flur 42 der Gemarkung Uerdingen und ist circa 47.500 groß. Der Großteil des Plangebietes stellt den ehemaligen Standort der Büttner-Werke dar, welcher rund 38.000 groß ist,

Anlass und Ziel der Planung

Die Wohnstätte Krefeld plant als Eigentümerin des Areals der ehemaligen Büttner-Werke (Flurstücke 259 und 262, Flur 42 der Gemarkung Uerdingen), entlang der Parkstraße und südlich der Straße An der Kesselschmiede, derzeit eine Entwicklung der Grundstücke. Diesbezüglich wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe durchgeführt. Im Rahmen des Realisierungswettbewerbes sollten städtebaulich anspruchsvolle und wirtschaftliche Lösungen für ein neues, durchmischtes Quartier mit einem attraktiven Wohnungsmix und einen zeitgemäßen und zukunftsorientierten Wohnungsbau erarbeitet werden. Für die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche, zugleich Wettbewerbsgebiet, wurde ein Bebauungskonzept mit dem Schwerpunkt Wohnen erwartet, das eine hohe städtebauliche Qualität aufweist. Allerdings sollte die Bestandssicherung der gewerblich genutzten Gebäude der Parkstraße 10 beachtet und integriert werden. Ziel des Realisierungswettbewerbes war somit einestädtebauliche und freiraumplanerische Aufwertung des Standortes und Schaffung eines neuen attraktiven, identitätsbildenden Stadtquartiers unter Beachtung der vorgegebenen Rahmenbedingungen des Standortes. Mit dem Wunsch der Wohnstätte Krefeld, die Flächen des ehemaligen Standortes der BüttnerWerke künftig als Wohnquartier zu nutzen, zeichnet sich für die Plangebietsflächen eine städtebauliche Perspektive auf, die es notwendig macht, die Neuordnung dieser Flächen bauleitplanerisch zu steuern. Damit eine Folgenutzung der Flächen im Plangebietsbereich und eine Bestandsicherung im Bereich Lange Straße / Hochstadenstraße möglich werden, ist die Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen.

Ziele des Bebauungsplanes 850 sind es daher,

  • im Sinne der behutsamen Innenentwicklung die Nachnutzung des ehemaligen Babcock-Geländes an der Parkstraße 10 planerisch zu steuern,
  • die planungsrechtliche Zulässigkeit der Folgenutzung und Umsetzung des Siegerentwurfes des Wettbewerbes und Sicherung des Bestandes herbeizuführen,
  • für die Flächen des Wettbewerbes ein Urbanes Gebiet gemäß § 6a BauNVO festzusetzen
  • und die geplante grüne Rad- und Fußwegeverbindung zwischen dem Stadtpark Uerdingen und dem Bahnhof Uerdingen planungsrechtlich zu sichern.

Wie bereits erwähnt ist das Grundstück (Flurstück 42, Flur 42 der Gemarkung Uerdingen) direkt gegenüber des Bahnhofs Uerdingen derzeit nicht im Besitz der Wohnstätte. Daher wurde dieses Grundstück sowie die Flurstücke 3, 31 und 44, Flur 42 der Gemarkung Uerdingen als optionale Erweiterungsfläche in den Wettbewerb mitaufgenommen und als Erweiterung im städtebaulichen Wettbewerb ebenfalls beplant. Im weiteren Verfahren wird mit den jetzigen EigentümerInnen dieses Grundstückes geklärt, ob die Umsetzung des Ideenbausteines des städtebaulichen Wettbewerbes oder eine planungsrechtliche Sicherung des Bestandes durch den aufzustellenden Bebauungsplan 850 verfolgt wird.

Bebauungs- und Nutzungskonzept

Siegerentwurf zum Bebauungsplan 850
Das Preisgericht wählte den Siegerentwurf aus, da dieser insgesamt die gestellten Ansprüche an ein lebenswertes Quartier auf vorbildliche Art und Weise erfüllt. Das gesamte Konzept lebt von einem zentralen Quartiersplatz, an dem alle Sondernutzungen angeordnet sind. Kita, das bestehende Bürogebäude der Stadtverwaltung, Gemeinschaftsflächen, Mobility-Hub, Bäcker etc. sind hier verortet und ergeben mit den umgebenden Grünflächen einen qualitätsvollen, öffentlichen Raum mit hoher Aufenthaltsqualität. Der Siegerentwurf überzeugt sowohl durch die Planungen auf dem Realisierungsbereich als auch auf den Flächen des Ideenbereiches, da diese eine sinnvolle Fortführung der städtebaulichen Leitidee des neuen Quartiers darstellen.

Weitere Informationen zum Bebauungs- und Nutzungskonzept können Sie der im Download-Bereich eingestellten Vorlage entnehmen.

Flächennutzungsplan

Plangebiet der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des zukünftigen Geltungsbereiches größtenteils als Gewerbegebiet dar. Im Osten des Plangebietes sind die Flächen als Mischgebiet dargestellt. Zudem ist eine Grünverbindung vom Uerdinger Bahnhof in Richtung des Stadtparkes auf den Plangebietsflächen im FNP verzeichnet.

Da die geplante Nutzung den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes und damit dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Absatz 2 Baugesetzbuch widerspricht, muss der Flächennutzungsplan zur Umsetzung der obengenannten neuen städtebaulichen Zielsetzung im Parallelverfahren geändert und die Flächen entsprechend der vorgesehenen Entwicklung als Urbanes Gebiet dargestellt werden.

Die Flächennutzungsplanänderung erhält die Bezeichnung:
13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen Parkstraße und Lange Straße

 

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch in der zurzeit gültigen Fassung ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Unterrichtung und Erörterung erfolgt

am Mittwoch, dem 21. Juni 2023, um 18.00 Uhr,

in der Aula des Gymnasiums Am Stadtpark,
Nikolaus-Groß-Straße 31, 47829 Krefeld
in der Stadtkarte

durch sachkundige Mitarbeiter des Fachbereiches Stadt- und Verkehrsplanung.

Der vorgenannte Veranstaltungsort ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bf), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bf) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Bergstraße) erreichbar.

An der Veranstaltung kann jeder teilnehmen. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Äußerungen zur Planung können auch nach dem vorgenannten Anhörungstermin innerhalb einer Woche beim Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Parkstraße 10, 47829 Krefeld, Zimmer 326, vorgebracht oder zu Protokoll gegeben werden. Auch hier-bei kann die Planung mit sachkundigen MitarbeiterInnen des Fachbereiches erörtert werden.

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bf), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bf) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.

Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld".

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) 21.06.2023 - 21.06.2023
BauleitplanverfahrenFlächennutzungsplan (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) 21.06.2023 - 21.06.2023
OrtsteileStadtbezirk Uerdingen
LageKrefeld-Uerdingen

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