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Bebauungsplan 857 - Am Stöcksken; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan 857 in der Stadtkarte

 

Plangebiet

Plangebiet des Bebauungsplanes 857

Das ca. 8,35 ha große Wohnquartier liegt nördlich der Hafenstraße und grenzt damit an den historischen Stadtkern Krefeld-Linn. Im Westen schließt an das Planungsgebiet der Linner Friedhof an. Die nördliche Grenze des Geltungsbereiches bildet die Straße Quartelkämpchen mit der nördlich angrenzenden Seniorenanlage sowie der nördliche Abschnitt der Rathenaustraße. Auch im Osten bildet die Rathenaustraße mit der Straße Rheinfeld die Plangebietsgrenze. Den südlichen Abschluss des Plangebietes schaffen die Hafenstraße und der Kohlplatzweg.

 

Anlass und Ziele der Planung

Die Wohnstätte Krefeld verfügt im Stadtteil Krefeld-Linn über zahlreiche Wohnungen. Der überwiegende Wohnungsbestand im Plangebiet stammt aus der Vorkriegszeit (1920er/30er Jahre) oder den frühen Nachkriegsjahren (bis in die 1960er Jahre).
Da ein Großteil der Gebäude nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen an Bausubstanz, Grundrissen und energetischen Standards entspricht, befindet sich das Quartier in einem steten Umbauprozess. Vor ca. 20 Jahren begann mit der Errichtung des Seniorenheims ein kontinuierlicher baulicher Umstrukturierungsprozess. Der letzte große Baustein wurde mit dem Abriss der alten Arbeiterhäuser und dem Neubau von zeitgemäßen Wohnungen an der Königsberger / Tilsiter Straße („Linn-Bogen") umgesetzt. Ein neues Einfamilienhausgebiet in der Nachbarschaft des Planungsgebietes am Kohlplatzweg befindet sich gerade in der Umsetzung.

Mit der geplanten Neugestaltung des Wohnquartiers zwischen der Tilsiter Straße im Westen und der Rathenaustraße im Osten sowie dem Quartelkämpchen im Norden und Hafenstraße / Kohlplatzweg im Süden soll ein weiterer wichtiger Abschnitt des Umbauprozesses des Stadtteils in Richtung Zukunftsfestigkeit in Angriff genommen werden.

Somit werden folgende städtebauliche Ziele mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 857 verfolgt:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Neubau (Ersatzbau, Nachverdichtung) und Bestandssicherung des Wohnungsbestandes der Wohnstätte Krefeld AG,
  • Sicherung einheitlicher Gestaltungsprinzipien durch Einbezug externer Grundstücke in sensiblen Übergangsbereichen
  • Adressbildung durch klare städtebauliche Strukturen,
  • Quartier der kurzen Wege (Durchlässigkeit der baulichen Struktur über ein Netz von fußläufigen Verbindungen),
  • Neuordnung der Verkehrsfunktionen (fließender und ruhender Verkehr),
  • Entwicklung eines grünen und klimafesten Quartiers durch Orientierung am Leitbild der Dreifachen Innenentwicklung (maßvolle Baudichte, punktuelle Nachverdichtungen / grüne und blaue Infrastruk-tur / Rückbau Verkehrsflächen)

Die künftige Entwicklung soll, entsprechend der im städtebaulichen Konzept formulierten städtebaulichen, grünordnerischen und verkehrlichen Ziele planerisch gesteuert werden. Das Wohnquartier soll zu einem durchgrünten und klimaresilienten, generationenübergreifend attraktiven, identitätswahrenden und nachbarschaftsstiftenden Lebensraum ausgebaut werden.

 

Bebauungsplanvorentwurf

Plankonzept des Bebauungsplanes 857


Klare städtebauliche Struktur mit maßvoller Dichte

Die künftige städtebauliche Struktur des Wohnquartiers respektiert die bauliche Geschichte und Identität des Ortes und entwickelt sie zugleich da, wo wirtschaftlicher Umbau nicht möglich ist, behutsam weiter. Die bauliche „Keimzelle" des Quartiers, am Kohlplatzweg 2 bis 34, an der die Architekten Biebricher und Lorscheid wesentlich mitgewirkt haben, soll in Kubatur und Erscheinungsbild weitgehend erhalten bleiben und behutsam saniert werden. Gleiches gilt für die Torhäuser am Eingang der Rathenaustraße / Ecke Kohlplatz. Das städtebauliche Ensemble Rathenaustraße soll bewahrt werden, indem Baufluchten, sowie Bauhöhen und Dachformen festgeschrieben werden.

Das städtebauliche Konzept definiert einen robusten, in Schritten realisierbaren und anpassungsfähigen städtebaulichen Rahmen für eine auch langfristig zeitgemäße und nachhaltige Entwicklung. Hierbei wird auf eine maßvolle städtebauliche Dichte und damit moderate Flächenversiegelung geachtet. Die Zahl der Wohneinheiten wird, abhängig von den künftigen Wohnungsgrößen, voraussichtlich nur geringfügig ansteigen. Eine geringe Nachverdichtung findet durch die einseitige, 2,5-geschossige Bebauung entlang der neuen, die zwei großen Blöcke querenden, Wege statt. Die Baukörper sind straßenbegleitend angeordnet und orientieren sich mit ihren Eingängen zum öffentlichen Raum. Die Rückseiten zum Blockinneren sind ruhige und geschützte private Bereiche. Zwischen den Baukörpern befinden sich gemeinschaftliche Fahrradgaragen, die im Sinne der angestrebten Mobilitätswende eine wohnungsnahe und barrierefreie Abstellmöglichkeit bieten.

Der Eingangsbereich Hafenstraße / Tilsiter Straße soll künftig städtebaulich angemessen in Bauhöhen und Baufluchten auf den Ort reagieren. Die Ausbildung einer 4,5-geschossigen Ecke markiert den Eingang ins Quartier und reagiert zugleich auf die gegenüberliegende, heute deutlich höhere Bebauung. Hier können im Erdgeschoss ggf. Versorgungseinrichtungen angesiedelt werden. Der Bereich Rheinfeld wird aufgrund der noch guten Bausubstanz erst langfristig behutsam umge-baut und im öffentlichen Raum durch Ausbau der Grünstrukturen aufgewertet.



Erschließung

Das heutige Straßennetz bildet den Ausgangspunkt für die Entwicklung des städtebaulichen Gerüstes. Der westliche Abschnitt des Quartelkämpchens wird im Bereich des neuen „Nachbarschaftsplatzes" aus dem Straßensystem herausgenommen. Die Erschließungsfunktion der angrenzenden Bebauung und der Stellplätze des Seniorenheimes bleibt davon unberührt.
Die beiden großen Blöcke werden jeweils durch den „Nachbarschaftsweg" geteilt. Diese autofreie Verbindung ist durch die angelagerten Funktionen ein Kristallisationspunkt für nachbarschaftliche Aktivitäten wie Spiel und Bewegung aber auch Raum für künftig entstehende Mobilitäts- und Share-services (z.B. Station für Leihräder, E Scooter, Bücherboxen etc.).
Um vielfältige, grüne Blockinnenbereiche zu ermöglichen und den öffentlichen Raum durch Stellplätze nicht zu überprägen, wird der ruhende Verkehr im nördlichen Bereich in Tiefgaragen untergebracht, und an der Hafenstraße entsteht eine Quartiersgarage. Diese bildet eine Schnittstelle zum ÖPNV (Straßenbahn und Bus) und kann je nach Bedarf Raum für weitere Angebote und Services bieten.Für mobilitätseingeschränkte Bewohner und Besucher befinden sich straßenbegleitend einige Stellplätze.



Quartier der kurzen Wege

Durchlässigkeit der baulichen Struktur über ein Netz von fußläufigen Verbindungen ermöglicht eine schnelle und sichere Erreichbarkeit von Spielplätzen, dem neuen „Nachbarschaftsplatz" oder den Haltestellen des ÖPNV und der Quartiersgarage (Mobility Hub).
Neben den „Nachbarschaftswegen", die die heute weitgehend undurchlässigen Blöcke queren, sollen auch in halböffentlichen Bereichen Durchlässe geschaffen werden, so zum Beispiel die Verbindung vom Kohlplatzweg durch den Torbogen in das Quartier hinein oder Durchgänge zum „Nachbarschaftsplatz".
Dazu sollen - als Reminiszenz an die im Quartier früher aber auch noch heute wiederholt vorzufindenden Tordurchfahrten - architektonisch ansprechende und im Wegenetz sinnvolle Durchgänge gestaltet werden.



Grünes, klimafestes Quartier

Bestehende Grünstrukturen werden möglichst erhalten und klimaresilient ausgebaut, beschattete Verknüpfungen über Baumreihen mit klimafesten Baumarten hergestellt und das Wohnumfeld mit großzügigen und qualitativ hochwertigen Grünflächen ausgestattet.
Eine Grünverbindung vom Linner Friedhof im Westen über den neuen „Nachbarschaftsplatz", das Quartelkämpchen, die Rathenaustraße und die neu ausgebaute Grünverbindung Rheinfeld reicht bis zu den im Osten angrenzenden Kleingärten. Dieses grüne Netz leistet einen wertvollen ökologischen und mikroklimatischen Beitrag und ist ein wichtiger Baustein zur Anpassung an Klimafolgen (Mikroklima, Regenwasserbewirtschaftung, Hitzevorsorge etc.) für ein zukunftsfestes Quartier.
Dazu trägt ebenfalls die maßvolle Dichte mit großen zusammenhängenden Freiflächen im Blockinnenbereich wesentlich bei. Hier ist ausreichend Platz für vielfältige Nutzungen und Funktionen. Dazu gehört unter anderem nachbarschaftliches Gärtnern (Urban Gardening) ebenso wie ausreichend Freiflächen für ein nachhaltiges Wassermanagement (Stichwort:Schwammstadt).
Der südliche Abschnitt der Rathenaustraße, der heute asphaltiert und als Parkplatz genutzt wird, soll entsiegelt werden und entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan wieder eine Grünfläche werden.
Photovoltaikanlagen in Verbindung mit Dachbegrünung sind weitere Bausteine des nachhaltigen und klimafesten Quartiers. 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch in der zurzeit gültigen Fassung ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Unterrichtung und Erörterung erfolgt

am Dienstag, dem 07.05.2024, um 18.00 Uhr,

in der Aula der Abendrealschule Krefeld,
Danziger Platz 1, 47809 Krefeld,

in der Stadtkarte

durch sachkundige Mitarbeiter des Fachbereiches Stadt- und Verkehrsplanung.

Der vorgenannte Veranstaltungsort ist durch die Straßenbahnlinie 044 (Haltestelle Danziger Platz) erreichbar.

An der Veranstaltung kann jeder teilnehmen. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Äußerungen zur Planung können auch nach dem vorgenannten Anhörungstermin innerhalb einer Woche per E-Mail an bauleitplanung@krefeld.de gesendet oder beim Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld, schriftlich eingelegt bzw. persönlich zu Protokoll gegeben werden. Auch hierbei kann die Planung mit sachkundigen Mitarbeitern des Fachbereiches erörtert werden.

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch die Straßenbahnlinie 042 (Haltestelle ThyssenKrupp Nirosta) erreichbar.

Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld".

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) 07.05.2024 - 07.05.2024
OrtsteileStadtbezirk Oppum-Linn (Linn)
LageKrefeld-Oppum-Linn

Kontakt

Sebastian Eickeler

Telefon: 0 21 51 / 86-3748

E-Mail: s.eickeler@krefeld.de

Zimmer 272

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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