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Bundestagswahl 2025 - Briefwahlantrag
Vorbehaltlich der Festsetzung des Wahldatums findet die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 statt.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Die Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden.
Wichtig: § 52 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes ermächtigt das Bundesministerium des Inneren und für Heimat, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die im Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine abzukürzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung zur Abkürzung von Fristen und Terminen soll zeitgleich mit der Bekanntgabe der Auflösung des Deutschen Bundestages sowie der Anordnung des Wahltages durch den Bundespräsidenten erfolgen.
Dadruch wird sich der Zeitraum für die Ausübung der Briefwahl erheblich verkürzen, sodass Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab Montag, den 10. Februar 2025, verschickt werden können. DIe Transportgefahr für den rechtzeitigen Rücklauf von Wahlbriefen tragen die Wahlberechtigten.
DIe Briefwahlunterlagen können mit Hilfe des in der Wahlbenachrichtigung zu Verfügung gestellten QR-Codes beantragt werden oder Sie füllen den auf der Rückseite vorbereiteten Briefwahlantrag aus und senden diesen an die Wahlzentrale zurück. Alternativ kann der Antrag ab sofort formlos per E-Mail (wahlen@krefeld.de) unter Angabe von: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift gestellt werden. Wenn Sie lieber einen schriftlichen Antrag stellen, senden Sie diesen an: Stadt Krefeld, Fachbereich 31 / Wahlen, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld.
Anträge, die nach dem 21. Februar 2025, 18:00 Uhr eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Briefwahlunterlagen bestehen aus einem Wahlschein, dem Stimmzettel, einem Stimmzettelumschlag, einem Wahlbriefumschlag und einem Merkblatt für die Briefwahl. Sie brauchen die Briefwahlunterlagen nur noch ausfüllen und zurücksenden. Innerhalb des Bundesgebietes ist die Rücksendung portofrei.
Hinweise zur Briefwahl vor Ort folgen in Kürze.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Wahlbriefumschlag so rechtzeitig zurücksenden oder im Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld in den Nachtbriefkasten einwerfen, dass der Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr vorliegt. Verspätet eingehende Briefwahlunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.