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Bundestagswahl 2017

Wahl der Mitglieder des Parlamentes der Bundesrepublik Deutschland
Wahlperiode:

Grundsätzlich vier Jahre.

Wahltermin:

24. September 2017

Wahlberechtigte in Krefeld:

rd. 164.000 Wahlberechtigte

Wahlberechtigung:

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern sie mindestens 3 Monate vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie

1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt

oder

2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Weitere Informationen dazu gibt der Bundeswahlleiter.

Wahlgebietseinteilung:

Seit 2002 ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in 299 Wahlkreise eingeteilt, die alle eine vergleichbare Einwohnerzahl aufweisen.

In Krefeld liegen die Wahlkreise 110 und 114. Kreiswahlleiter ist Herr Oberbürgermeister Frank Meyer.

Der Wahlkreis 110 umfasst neben Teilen der Stadt Krefeld außerdem die Städte Jüchen, Kaarst, Korschebnroich und Meerbusch.
Der Wahlkreis 114 umfasst neben Teilen der Stadt Krefeld außerdem die Städte Moers und Neukirchen-Vluyn.

Zur Stimmabgabe ist das Krefelder Stadtgebiet in 183 Wahlbezirke eingeteilt.

Wahlsystem:

Gewählt werden 299 Direktkandidaten beziehungsweise Kandidatinnen aus den Bundestagswahlkreisen mit einfacher Mehrheit ("relative Mehrheitswahl") und mindestens 299 Listenkandidaten und Listenkandidatinnen über den Stimmenanteil der einzelnen Parteien an den bundesweit gültig abgegebenen Zweitstimmen ("Verhältniswahl mit vorgeschalteter Mehrheitswahl" oder "personalisierte Verhältniswahl").

Der Deutsche Bundestag besteht also grundsätzlich aus 598 Mitgliedern.

Stimmabgabe:

Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wird der Direktkandidat beziehungsweise die Direktkandidatin, mit der Zweitstimme die Liste einer Partei gewählt.

Wählbarkeit:

Wählbar ist jede Deutsche und jeder Deutsche, der beziehungsweise die das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder durch Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Ermittlung des Wahlergebnisses:

Das bisherige Verfahren der Sitzberechnung nach Hare / Niemeyer wird durch das Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Lague / Schepers ersetzt.
Die Anwendung des Verfahrens regelt §6 Bundeswahlgesetz.