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Neue Regelungen ab Mai 2025 für Fotodienstleistende zur Lichtbildaufnahme für Ausweisdokument

Biometrische Passbilder für Reisepässe, Personalausweise und elektronische Aufenthaltstitel werden zukünftig digital an die zuständigen Behörden übermittelt. Fotodienstleistende sollten sich rechtzeitig bei einem zertifizierten Cloud-Service registrieren, um die neuen Vorgaben zu erfüllen.

Hintergrund der neuen Regelungen

Ab dem 1. Mai 2025 treten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft. Von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachte Papier-Passbilder werden künftig bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert. Biometrische Lichtbilder müssen dann digital vorliegen. Die neuen Regelungen sind auf das am 3. Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen zurückzuführen. Ziel dieser Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren.

Veränderungen für Fotodienstleistende

Für Fotodienstleistende bedeuten die neuen Regelungen, dass Lichtbildaufnahmen für Ausweisdokumente ausschließlich digital aufgenommen und über einen zertifizierten Cloud-Service an die zuständige Behörde übermittelt werden dürfen. Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie ihr biometrisches Lichtbild bei einem Fotodienstleistenden oder in der Behörde anfertigen lassen möchten. Die digitale Lichtbildaufnahme in den Behörden wird unter anderem mit dem PointID® System durchgeführt. Für diesen Service fällt eine Gebühr von 6 Euro pro Dokument an.

Registrierung für den zertifizierten Cloud-Service

Um den Anforderungen der neuen Regelung gerecht zu werden, wird empfohlen, dass sich Fotodienstleistende, die Bürgerinnen und Bürgern die biometrische Lichtbildaufnahme für Ausweisdokumente anbieten möchten, rechtzeitig für einen zertifizierten Cloud-Service registrieren. Ab Mai 2025 wird die digitale Übermittlung von biometrischen Passbildern verpflichtend. Um die biometrischen Lichtbilder sicher an die Behörde zu übermitteln, ist eine Registrierung bei einem zertifizierten Cloud-Service erforderlich. Derzeit können Sie sich bei der RINGFOTO GmbH & Co. KG für diesen Service registrieren unter: https://alfo-passbild.com/fotografen-information/

Ablauf des neuen Prozesses für Fotodienstleistende

Haben sich Fotodienstleistende für den Cloud-Service registriert, gestaltet sich der neue Ablauf wie folgt:

  1. Der registrierte Fotodienstleistende nimmt das biometrische Lichtbild digital auf und lädt es verschlüsselt mithilfe seiner Zugangsdaten in die sichere Cloud hoch.
  2. Nach dem Hochladen wird ein Data-Matrix-Code generiert und vom Fotodienstleistenden als Ausdruck an die abgelichtete Person übergeben.
  3. Die antragstellende Person legt diesen Ausdruck bei der zuständigen Behörde vor, die das Bild aus der sicheren Cloud herunterlädt.
Bereiten Sie sich rechtzeitig vor

Bitte beachten Sie, dass diese neuen Regelungen ab dem 1. Mai 2025 in Kraft treten. Nutzen Sie die Zeit, um sich auf die Änderungen vorzubereiten und sicherzustellen, dass Ihre Abläufe den neuen Anforderungen entsprechen. Bei individuellen Fragen oder Anliegen wenden Sie sich bitte an Ihre lokale Kommune.

Herausgeber
Bundesministerium des Innern und für Heimat, 11014 Berlin | www.bmi.bund.de
Stand: April 2025

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