Sie haben ein Baby bekommen - Herzlichen Glückwunsch! Wir informieren Sie, was nun weiter zu tun ist.
Grundsätzlich führt das Kind den Namen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt führt.
Aufnahme von Urkunden zur Feststellung der Vaterschaft, von Unterhaltsverpflichtungen und zum gemeinsamen Sorgerecht.