Bei der Anmeldung zur Eheschließung können Sie einen Ehenamen auswählen. Dies kann auch noch nach einer Eheschließung jederzeit nachgeholt werden.
Eine sonstige Änderung des Vornamens oder Familiennamens kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Wir beraten Sie gerne.
Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht und hat sie mehrere Vornamen, kann deren Reihenfolge auf Antrag hin neu bestimmt werden.
Personen, die durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, können die ursprünglich ausländische Namensführung an das deutsche Namensrecht anpassen lassen.
Nach den Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes können Vertriebene und Spätaussiedler durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Familiennamen und Vornamen ändern.